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Kreisverband Gera – Jena – Saale-Holzland-Kreis2024-04-30T13:46:31+02:00

Aktuelles

811, 2024

Klage gegen Stiftung Buchenwald

Kurz vor den Wahlen zum Thüringer Landtag am 1. September 2024 verschickte die Gedenkstätte Buchenwald nach eigenen Angaben einen Brief an 350.000 Thüringer über 65 Jahre mit diffamierendem Inhalt über [...]

3010, 2024

Nauer: Grundsteuerreform – AfD will Kommunen entlasten

Laut Statistischem Landesamt nahmen Thüringer Kommunen in 2023 254 Millionen Euro an Grundsteuern ein. Die am 15.02.2025 und 15.05.2025 fälligen Einnahmen der Gemeinden wanken jedoch, da sich kaum ein Thüringer [...]

2210, 2024

Mühlmann: Verfassungsschutz entideologisieren!

Thüringens geschäftsführender Innenminister Georg Maier (SPD) sieht anlässlich des vereitelten Anschlags auf die israelische Botschaft in Berlin die Notwendigkeit, die Befugnisse des Inlandsgeheimdienstes auszubauen. Dazu nimmt der innenpolitische Sprecher der [...]

Kontakt

Veranstaltungen

Infostand Gera

Februar 1 @ 10:00 - 13:00

Wahlkampfabschluss in Erfurt

Februar 22 @ 16:00 - 18:00

Spenden

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Jeder Euro zählt !

Informatives zum Thema Parteispende:

In Deutschland dürfen sowohl natürliche als auch juristische Personen in unbegrenzter Höhe spenden. Spenden sind im Rahmen von Zuwendungen an politische Parteien in bestimmtem Umfang steuerlich absetzbar, die Parteien erhalten für geleistete Zuwendungen zudem einen staatlichen Zuschuss.

Steuerliche Absetzbarkeit

Für die geleisteten Zuwendungen wird dem Steuerpflichtigen gem. § 34g EStG eine Ermäßigung der Einkommensteuer gewährt. 50 % des gespendeten Betrags können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden, maximal 825 Euro (erreicht bei einer Spendensumme von 1.650 Euro). Bei Zusammenveranlagung beträgt der maximale Abzug 1.650 Euro (erreicht bei einer Spendensumme von 3.300 Euro). Werden pro Kalenderjahr mehr als 1.650 Euro (bzw. mehr als 3.300 Euro bei Zusammenveranlagung) an Parteien zugewendet, kann der übersteigende Teil der Zuwendungen gemäß § 10b Abs. 2 EStG als Sonderausgabe abgezogen werden. Für diesen Teil gilt erneut eine Grenze von 1.650 Euro (Zusammenveranlagung 3.300 Euro). Da hierdurch lediglich das zu versteuernde Einkommen gemindert wird, hängt die Steuerersparnis für diesen Teil vom persönlichen Steuersatz ab.

Unser Programm für den Saale-Holzland-Kreis und des Landratskandidaten Christian Bratfisch:

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