Kreisverband Gera – Jena – Saale-Holzland-Kreis2024-04-30T13:46:31+02:00

Aktuelles

1408, 2023

Aust: Automatische Rentenalter-Anhebung ist falsches Signal

In der Debatte über die Zukunft der Rente spricht sich die Wirtschaftsweise Veronika Grimm dafür aus, das Renteneintrittsalter bei steigender Lebenserwartung automatisch anzuheben. Hierzu nimmt der sozialpolitische Sprecher der AfD-Fraktion [...]

708, 2023

Bernd Baumann: Faesers Abschiebevorstoß ist unglaubwürdig

SPD-Innenministerin Nancy Faeser hat einen „Diskussionsentwurf“ für ein „Gesetz zur Verbesserung der Rückführung“ vorgelegt. Mit ihren Vorschlägen ließen sich insbesondere „auch die Abschiebung von Straftätern und Gefährdern besser durchsetzen“, so [...]

2807, 2023

Stephan Brandner: Kernkraftwerke zurück ans Netz!

Eine aktuelle Studie besagt, dass in Deutschland kurzfristig acht Nuklearreaktoren wieder angefahren werden könnten, einige davon sogar innerhalb von neun Monaten. Stephan Brandner, stellvertretender Bundessprecher der Alternative für Deutschland, meint, [...]

2607, 2023

Mühlmann: Mehr Haushaltsstellen im Verfassungsschutz?

Die Forderung des Innenministeriums und der CDU-Fraktion nach mehr Haushaltsstellen für die weisungsgebundene Abteilung „Amt für Verfassungsschutz“ im Thüringer Innenministerium kommentiert der innenpolitische Sprecher der AfD-Landtagsfraktion, Ringo Mühlmann, wie folgt: [...]

2407, 2023

Steffen Kotré: Günstiger Strom für alle ist machbar

Zur Debatte um Pläne des Wirtschaftsministers Robert Habeck, wonach Industriestrom massiv subventioniert werden soll, teilt der energiepolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Steffen Kotré, mit: „Günstiger Strom ist für alle machbar. Die [...]

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Jeder Euro zählt !

Informatives zum Thema Parteispende:

In Deutschland dürfen sowohl natürliche als auch juristische Personen in unbegrenzter Höhe spenden. Spenden sind im Rahmen von Zuwendungen an politische Parteien in bestimmtem Umfang steuerlich absetzbar, die Parteien erhalten für geleistete Zuwendungen zudem einen staatlichen Zuschuss.

Steuerliche Absetzbarkeit

Für die geleisteten Zuwendungen wird dem Steuerpflichtigen gem. § 34g EStG eine Ermäßigung der Einkommensteuer gewährt. 50 % des gespendeten Betrags können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden, maximal 825 Euro (erreicht bei einer Spendensumme von 1.650 Euro). Bei Zusammenveranlagung beträgt der maximale Abzug 1.650 Euro (erreicht bei einer Spendensumme von 3.300 Euro). Werden pro Kalenderjahr mehr als 1.650 Euro (bzw. mehr als 3.300 Euro bei Zusammenveranlagung) an Parteien zugewendet, kann der übersteigende Teil der Zuwendungen gemäß § 10b Abs. 2 EStG als Sonderausgabe abgezogen werden. Für diesen Teil gilt erneut eine Grenze von 1.650 Euro (Zusammenveranlagung 3.300 Euro). Da hierdurch lediglich das zu versteuernde Einkommen gemindert wird, hängt die Steuerersparnis für diesen Teil vom persönlichen Steuersatz ab.

Unser Programm für den Saale-Holzland-Kreis und des Landratskandidaten Christian Bratfisch:

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