Kreisverband Gera – Jena – Saale-Holzland-Kreis2024-04-30T13:46:31+02:00

Aktuelles

2102, 2024

Hoffmann: Enormer Sanierungsbedarf bei Landesstraßen

Angaben des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft zufolge wurde für 46 Prozent der Landesstraßen im Freistaat (etwa 1.850 Kilometer) im Jahr 2019 ein Sanierungsbedarf registriert. Dies ergab eine kleine [...]

1602, 2024

Kündigung eines Mietvertrags durch die Stadt Nordhausen

Die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag plant am 20. Februar 2024 eine Informationsveranstaltung in Nordhausen durchzuführen. Der Mietvertrag für die Nutzung der Veranstaltungshalle im Ortsteil Sundhausen wurde nun kurzfristig gekündigt. Die [...]

1502, 2024

Stephan Brandner: Demokratiefördergesetz vernichtet die Demokratie

Selbst der FDP-Bundestagsabgeordnete Kubicki wendet sich mittlerweile gegen das geplante sogenannte Demokratiefördergesetz. Damit wandelt der Vizepräsident des Deutschen Bundestags auf den Spuren der AfD. Stephan Brandner, stellvertretender Bundessprecher der Alternative [...]

1402, 2024

Stephan Brandner: Abkassieren der ARD-Chefs sofort beenden

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist seit längerem in einer schweren Krise. Im Mittelpunkt stand immer wieder der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) mit Vorwürfen der Vetternwirtschaft und Verschwendung gegen die damalige Intendantin Schlesinger. [...]

Kontakt

Veranstaltungen

Spenden

Mit Ihrer Spende für die AfD leisten Sie einen Beitrag dazu, dass die politischen Ziele unserer Partei besser umgesetzt werden können und unser Kreisverband weiter gestärkt wird. Helfen Sie uns mit Ihrer Spende. Setzen Sie mit Ihrer Unterstützung für die AfD ein Zeichen gegen die Altparteien und für eine Politik der Vernunft.

Unsere Bankverbindung:

Kreisverband Jena-Gera-SHK

Sparkasse Jena Saale-Holzland
IBAN: DE42 8305 3030 0018 0346 75
BIC: HELADEF1JEN

Bitte geben Sie auf Ihrer Überweisung unter Verwendungszweck Spende, Ihren Namen und die genaue Anschrift an, damit wir Ihnen eine Zuwendungsbescheinigung (Spendenquittung) für den Abzug beim Finanzamt ausstellen können.

Jeder Euro zählt !

Informatives zum Thema Parteispende:

In Deutschland dürfen sowohl natürliche als auch juristische Personen in unbegrenzter Höhe spenden. Spenden sind im Rahmen von Zuwendungen an politische Parteien in bestimmtem Umfang steuerlich absetzbar, die Parteien erhalten für geleistete Zuwendungen zudem einen staatlichen Zuschuss.

Steuerliche Absetzbarkeit

Für die geleisteten Zuwendungen wird dem Steuerpflichtigen gem. § 34g EStG eine Ermäßigung der Einkommensteuer gewährt. 50 % des gespendeten Betrags können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden, maximal 825 Euro (erreicht bei einer Spendensumme von 1.650 Euro). Bei Zusammenveranlagung beträgt der maximale Abzug 1.650 Euro (erreicht bei einer Spendensumme von 3.300 Euro). Werden pro Kalenderjahr mehr als 1.650 Euro (bzw. mehr als 3.300 Euro bei Zusammenveranlagung) an Parteien zugewendet, kann der übersteigende Teil der Zuwendungen gemäß § 10b Abs. 2 EStG als Sonderausgabe abgezogen werden. Für diesen Teil gilt erneut eine Grenze von 1.650 Euro (Zusammenveranlagung 3.300 Euro). Da hierdurch lediglich das zu versteuernde Einkommen gemindert wird, hängt die Steuerersparnis für diesen Teil vom persönlichen Steuersatz ab.

Unser Programm für den Saale-Holzland-Kreis und des Landratskandidaten Christian Bratfisch:

Nach oben