Kreisverband Gera – Jena – Saale-Holzland-Kreis2024-04-30T13:46:31+02:00

Aktuelles

2808, 2024

Mühlmann: Maier streut den Wählern Sand in die Augen

In Reaktion auf den jüngsten Messerangriff in Solingen legt Innenminister Georg Maier (SPD) wenige Tage vor der Landtagswahl einen Maßnahmenplan vor. Für Ringo Mühlmann, innenpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Thüringer [...]

2308, 2024

Mühlmann: Innenminister schweigt zum Vorfall in Jena

Nachdem immer mehr Videoaufnahmen zu den Vorfällen am Rande einer Wahlkampfveranstaltung der AfD am Dienstag in Jena veröffentlicht werden, ergibt sich für den innenpolitischen Sprecher der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, [...]

2108, 2024

Pressemitteilung KV Gera-Jena-SHK vom 21.08.2024

Pressemitteilung vom 21.08.2024 Lynchversuch an Björn Höcke ein Armutszeugnis für unsere Demokratie Gestern blockierten Gegendemonstranten nicht nur sämtliche Zugänge zur AfD-Veranstaltung im Stadtteilzentrum Lisa in Jena, sie verhinderten letztlich auch [...]

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Jeder Euro zählt !

Informatives zum Thema Parteispende:

In Deutschland dürfen sowohl natürliche als auch juristische Personen in unbegrenzter Höhe spenden. Spenden sind im Rahmen von Zuwendungen an politische Parteien in bestimmtem Umfang steuerlich absetzbar, die Parteien erhalten für geleistete Zuwendungen zudem einen staatlichen Zuschuss.

Steuerliche Absetzbarkeit

Für die geleisteten Zuwendungen wird dem Steuerpflichtigen gem. § 34g EStG eine Ermäßigung der Einkommensteuer gewährt. 50 % des gespendeten Betrags können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden, maximal 825 Euro (erreicht bei einer Spendensumme von 1.650 Euro). Bei Zusammenveranlagung beträgt der maximale Abzug 1.650 Euro (erreicht bei einer Spendensumme von 3.300 Euro). Werden pro Kalenderjahr mehr als 1.650 Euro (bzw. mehr als 3.300 Euro bei Zusammenveranlagung) an Parteien zugewendet, kann der übersteigende Teil der Zuwendungen gemäß § 10b Abs. 2 EStG als Sonderausgabe abgezogen werden. Für diesen Teil gilt erneut eine Grenze von 1.650 Euro (Zusammenveranlagung 3.300 Euro). Da hierdurch lediglich das zu versteuernde Einkommen gemindert wird, hängt die Steuerersparnis für diesen Teil vom persönlichen Steuersatz ab.

Unser Programm für den Saale-Holzland-Kreis und des Landratskandidaten Christian Bratfisch:

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