Kreisverband Gera – Jena – Saale-Holzland-Kreis2024-04-30T13:46:31+02:00

Aktuelles

2903, 2019

Höcke: Ideologisch vorgefilterte Wahllisten widersprechen Verfassung

Im aktuellen Plenum des Thüringer Landtags wurde das Paritätsgesetzvorhaben der Regierungskoalition verhandelt. Dazu sagt Björn Höcke, Vorsitzender der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag: „Das Gesetzesvorhaben von Rot-Rot-Grün ist im Kern verfassungswidrig. [...]

2803, 2019

Kießling: Prioritäten richtig setzen!

Thüringen hat nach Angaben des Finanzministeriums im vergangenen Jahr rund 97,6 Millionen Euro für die Krankenbehandlung von Landesbeamten ausgegeben. Insgesamt hätten diese rund 134 500 Anträge auf Kostenbeteiligung bei medizinischen [...]

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Jeder Euro zählt !

Informatives zum Thema Parteispende:

In Deutschland dürfen sowohl natürliche als auch juristische Personen in unbegrenzter Höhe spenden. Spenden sind im Rahmen von Zuwendungen an politische Parteien in bestimmtem Umfang steuerlich absetzbar, die Parteien erhalten für geleistete Zuwendungen zudem einen staatlichen Zuschuss.

Steuerliche Absetzbarkeit

Für die geleisteten Zuwendungen wird dem Steuerpflichtigen gem. § 34g EStG eine Ermäßigung der Einkommensteuer gewährt. 50 % des gespendeten Betrags können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden, maximal 825 Euro (erreicht bei einer Spendensumme von 1.650 Euro). Bei Zusammenveranlagung beträgt der maximale Abzug 1.650 Euro (erreicht bei einer Spendensumme von 3.300 Euro). Werden pro Kalenderjahr mehr als 1.650 Euro (bzw. mehr als 3.300 Euro bei Zusammenveranlagung) an Parteien zugewendet, kann der übersteigende Teil der Zuwendungen gemäß § 10b Abs. 2 EStG als Sonderausgabe abgezogen werden. Für diesen Teil gilt erneut eine Grenze von 1.650 Euro (Zusammenveranlagung 3.300 Euro). Da hierdurch lediglich das zu versteuernde Einkommen gemindert wird, hängt die Steuerersparnis für diesen Teil vom persönlichen Steuersatz ab.

Unser Programm für den Saale-Holzland-Kreis und des Landratskandidaten Christian Bratfisch:

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