Kreisverband Gera – Jena – Saale-Holzland-Kreis2024-04-30T13:46:31+02:00

Aktuelles

1204, 2019

Hess: Altparteien legalisieren illegale Migration durch Salamitaktik

Während auf Bundesebene noch Uneinigkeit über ein Bleiberecht für Geduldete herrscht, schaffen die Landesregierungen durch Erlasse Tatsachen, zuerst in Nordrhein-Westfalen, jetzt auch in Baden-Württemberg. Dazu erklärt Martin Hess, stv. Innenpolitischer [...]

1104, 2019

Kießling: Landesregierung vernachlässigt Thüringer Wald!

Wegen der enormen Schäden in Thüringens Wäldern hat Landwirtschaftsministerin Birgit Keller mehr finanzielle Hilfen vom Bund gefordert. Dazu sagt Olaf Kießling, umweltpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag: „Wald ist [...]

1004, 2019

Möller: Wir stehen an der Seite der Gegner des SuedLink

Der Verein „Thüringer gegen SuedLink“ plant für Ostermontag, den 22. April 2019, einen Ostermarsch an der hessisch-thüringischen Grenze. Dieser „Sternmarsch“ soll die einstige innerdeutsche Grenze überschreiten und in Lauchröden zu [...]

604, 2019

Rudy: Ein allgemeines Tempolimit gängelt mündige Bürger

Die von der evangelischen Kirche aufgesetzte Petition an den Bundestag zur Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit für Kraftfahrzeuge hat das nötige Quorum erreicht. Als generelle Höchstgeschwindigkeit sollen zukünftig 130 Kilometer pro Stunde [...]

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Jeder Euro zählt !

Informatives zum Thema Parteispende:

In Deutschland dürfen sowohl natürliche als auch juristische Personen in unbegrenzter Höhe spenden. Spenden sind im Rahmen von Zuwendungen an politische Parteien in bestimmtem Umfang steuerlich absetzbar, die Parteien erhalten für geleistete Zuwendungen zudem einen staatlichen Zuschuss.

Steuerliche Absetzbarkeit

Für die geleisteten Zuwendungen wird dem Steuerpflichtigen gem. § 34g EStG eine Ermäßigung der Einkommensteuer gewährt. 50 % des gespendeten Betrags können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden, maximal 825 Euro (erreicht bei einer Spendensumme von 1.650 Euro). Bei Zusammenveranlagung beträgt der maximale Abzug 1.650 Euro (erreicht bei einer Spendensumme von 3.300 Euro). Werden pro Kalenderjahr mehr als 1.650 Euro (bzw. mehr als 3.300 Euro bei Zusammenveranlagung) an Parteien zugewendet, kann der übersteigende Teil der Zuwendungen gemäß § 10b Abs. 2 EStG als Sonderausgabe abgezogen werden. Für diesen Teil gilt erneut eine Grenze von 1.650 Euro (Zusammenveranlagung 3.300 Euro). Da hierdurch lediglich das zu versteuernde Einkommen gemindert wird, hängt die Steuerersparnis für diesen Teil vom persönlichen Steuersatz ab.

Unser Programm für den Saale-Holzland-Kreis und des Landratskandidaten Christian Bratfisch:

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