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Kreisverband Gera – Jena – Saale-Holzland-Kreis2024-04-30T13:46:31+02:00

Aktuelles

2012, 2024

Nauer: Brückenbau an der Linkenmühle im Haushalt verankern

Nach Angaben des Landratsamts erhält der Landkreis Saalfeld-Rudolstadt 7,1 Millionen Euro vom Bund für den Neubau der Linkenmühlenbrücke. Insgesamt soll der Neubau 12,3 Millionen Euro kosten. Brunhilde Nauer, haushaltspolitische Sprecherin [...]

1912, 2024

Cotta: Demokratie nicht hinter verschlossenen Türen verhandeln

Das von der sogenannten Brombeer-Koalition beschlossene „Parlamentarische Pflichtenheft“ hebelt zentrale Prinzipien der demokratischen Willensbildung aus. Anstatt Gesetzesentwürfe im Parlament und in den zuständigen Ausschüssen zu debattieren, sollen diese künftig in [...]

1712, 2024

AfD-Fraktion fordert Abschaffung der CO2-Steuer

Auf Initiative der AfD-Fraktion befasste sich der Thüringer Landtag letzte Woche mit einem Antrag, der die Landesregierung dazu auffordert, sich im Bundesrat für die Aussetzung der geplanten CO2-Steuererhöhung ab 1. [...]

1612, 2024

AfD-Fraktion fordert flächendeckende Krankenhausversorgung

Die Krankenhäuser in Thüringen befinden sich aufgrund einer strukturell unzureichenden Finanzierungsgrundlage ökonomisch unter Druck, was bereits zur Schließung der im 8. Thüringer Krankenhausplan noch berücksichtigten Krankenhäuser in den Städten Schleiz [...]

Kontakt

Veranstaltungen

Wahlkampfabschluss in Erfurt

Februar 22 @ 16:00 - 18:00

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Jeder Euro zählt !

Informatives zum Thema Parteispende:

In Deutschland dürfen sowohl natürliche als auch juristische Personen in unbegrenzter Höhe spenden. Spenden sind im Rahmen von Zuwendungen an politische Parteien in bestimmtem Umfang steuerlich absetzbar, die Parteien erhalten für geleistete Zuwendungen zudem einen staatlichen Zuschuss.

Steuerliche Absetzbarkeit

Für die geleisteten Zuwendungen wird dem Steuerpflichtigen gem. § 34g EStG eine Ermäßigung der Einkommensteuer gewährt. 50 % des gespendeten Betrags können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden, maximal 825 Euro (erreicht bei einer Spendensumme von 1.650 Euro). Bei Zusammenveranlagung beträgt der maximale Abzug 1.650 Euro (erreicht bei einer Spendensumme von 3.300 Euro). Werden pro Kalenderjahr mehr als 1.650 Euro (bzw. mehr als 3.300 Euro bei Zusammenveranlagung) an Parteien zugewendet, kann der übersteigende Teil der Zuwendungen gemäß § 10b Abs. 2 EStG als Sonderausgabe abgezogen werden. Für diesen Teil gilt erneut eine Grenze von 1.650 Euro (Zusammenveranlagung 3.300 Euro). Da hierdurch lediglich das zu versteuernde Einkommen gemindert wird, hängt die Steuerersparnis für diesen Teil vom persönlichen Steuersatz ab.

Unser Programm für den Saale-Holzland-Kreis und des Landratskandidaten Christian Bratfisch:

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