Kreisverband Gera – Jena – Saale-Holzland-Kreis2024-04-30T13:46:31+02:00

Aktuelles

1607, 2020

Höcke: Thüringer fühlen sich von der Politik verlassen, verraten und verkauft!

Mehrere Abgeordnete der AfD-Landtagsfraktion, darunter der Fraktionsvorsitzende Björn Höcke, begaben sich zum gestrigen Schichtwechsel in das Gewerbegebiet Kindel bei Eisenach, um sich mit den Beschäftigten des Automobilzulieferers JD Norman solidarisch [...]

1507, 2020

Höcke: Bedeutender Sieg der Demokratie und des Verfassungsstaates

Am heutigen Vormittag verkündete das Thüringer Verfassungsgericht in Weimar sein Urteil bezüglich der Klage der AfD-Landtagsfraktion zum Thüringer Paritätsgesetz. Hierzu erklärt Björn Höcke, Fraktionsvorsitzender der AfD im Thüringer Landtag: „Mit [...]

1207, 2020

Gera: Ein Held, der keiner sein darf

Im Februar ereignete sich in Gera eine Messerattacke, wie sie sich in der heutigen Zeit leider oft zutragen, so daß gar nicht mehr jeder einzelne Fall an die Öffentlichkeit kommt [...]

1107, 2020

Jankowski: Schulverwaltungsassistenten müssen kommen!

Schon im März 2017 forderte die AfD-Fraktion in ihrem Antrag „Lehrerberuf attraktiver machen – Lehrerversorgung sicherstellen – Bildungszukunft sichern“ [1] die Einführung von Schulverwaltungsassistenten. Der AfD-Antrag wurde zu dieser Zeit [...]

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Veranstaltungen

Infostand in Gera

Juni 13 @ 10:00 - 13:00

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Jeder Euro zählt !

Informatives zum Thema Parteispende:

In Deutschland dürfen sowohl natürliche als auch juristische Personen in unbegrenzter Höhe spenden. Spenden sind im Rahmen von Zuwendungen an politische Parteien in bestimmtem Umfang steuerlich absetzbar, die Parteien erhalten für geleistete Zuwendungen zudem einen staatlichen Zuschuss.

Steuerliche Absetzbarkeit

Für die geleisteten Zuwendungen wird dem Steuerpflichtigen gem. § 34g EStG eine Ermäßigung der Einkommensteuer gewährt. 50 % des gespendeten Betrags können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden, maximal 825 Euro (erreicht bei einer Spendensumme von 1.650 Euro). Bei Zusammenveranlagung beträgt der maximale Abzug 1.650 Euro (erreicht bei einer Spendensumme von 3.300 Euro). Werden pro Kalenderjahr mehr als 1.650 Euro (bzw. mehr als 3.300 Euro bei Zusammenveranlagung) an Parteien zugewendet, kann der übersteigende Teil der Zuwendungen gemäß § 10b Abs. 2 EStG als Sonderausgabe abgezogen werden. Für diesen Teil gilt erneut eine Grenze von 1.650 Euro (Zusammenveranlagung 3.300 Euro). Da hierdurch lediglich das zu versteuernde Einkommen gemindert wird, hängt die Steuerersparnis für diesen Teil vom persönlichen Steuersatz ab.

Unser Programm für den Saale-Holzland-Kreis und des Landratskandidaten Christian Bratfisch:

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