Kreisverband Gera – Jena – Saale-Holzland-Kreis2024-04-30T13:46:31+02:00

Aktuelles

908, 2020

Henke: „Land Grabbing“ endlich wirkungsvoll unterbinden!

Thüringens ehemaliger Bauernpräsident Klaus Kliem hat seine Agrargesellschaft ADIB, die etwa 4000 Hektar Ackerland bewirtschaftet, an ein Unternehmen einer Aldi-Familienstiftung verkauft. Hierzu sagt der agrarpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Thüringer [...]

808, 2020

Fast 80 Prozent aller Angriffe auf Wahlkreisbüros politisch links motiviert

Diese Woche waren die AfD-Landtagsabgeordneten Ringo Mühlmann (innenpolitischer Sprecher) und Prof. Michael Kaufmann (Landtagsvizepräsident) gemeinsam mit dem Thüringer AfD-Bundestagsabgeordneten Marcus Bühl (zuständig für die Bundespolizei im Haushaltsausschuss des Bundestages) bei [...]

508, 2020

Henke: Heimischen Weinbau stärker fördern

Scharfe Kritik äußert die AfD-Landtagsfraktion an der mangelnden Bereitschaft der Landesregierung zur Förderung und Bewerbung des Thüringer Weinbaus über die Landesgrenzen hinaus. Darauf verweist Jörg Henke, agrarpolitischer Sprecher der AfD-Landtagsfraktion. [...]

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Veranstaltungen

Infostand in Gera

Juni 13 @ 10:00 - 13:00

Spenden

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Jeder Euro zählt !

Informatives zum Thema Parteispende:

In Deutschland dürfen sowohl natürliche als auch juristische Personen in unbegrenzter Höhe spenden. Spenden sind im Rahmen von Zuwendungen an politische Parteien in bestimmtem Umfang steuerlich absetzbar, die Parteien erhalten für geleistete Zuwendungen zudem einen staatlichen Zuschuss.

Steuerliche Absetzbarkeit

Für die geleisteten Zuwendungen wird dem Steuerpflichtigen gem. § 34g EStG eine Ermäßigung der Einkommensteuer gewährt. 50 % des gespendeten Betrags können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden, maximal 825 Euro (erreicht bei einer Spendensumme von 1.650 Euro). Bei Zusammenveranlagung beträgt der maximale Abzug 1.650 Euro (erreicht bei einer Spendensumme von 3.300 Euro). Werden pro Kalenderjahr mehr als 1.650 Euro (bzw. mehr als 3.300 Euro bei Zusammenveranlagung) an Parteien zugewendet, kann der übersteigende Teil der Zuwendungen gemäß § 10b Abs. 2 EStG als Sonderausgabe abgezogen werden. Für diesen Teil gilt erneut eine Grenze von 1.650 Euro (Zusammenveranlagung 3.300 Euro). Da hierdurch lediglich das zu versteuernde Einkommen gemindert wird, hängt die Steuerersparnis für diesen Teil vom persönlichen Steuersatz ab.

Unser Programm für den Saale-Holzland-Kreis und des Landratskandidaten Christian Bratfisch:

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