Kreisverband Gera – Jena – Saale-Holzland-Kreis2024-04-30T13:46:31+02:00

Aktuelles

1711, 2020

Höcke: Drittes Bevölkerungsschutzgesetz stoppen

In einer Sondersitzung am 18. November 2020 wird der Bundesrat voraussichtlich über folgenschwere Änderungen am Infektionsschutzgesetz abstimmen. Mit Hilfe des Gesetzes sollen insbesondere die seit März 2020 geltenden massiven Grundrechtseinschränkungen, [...]

1511, 2020

Gedenken zum Volkstrauertag

Volkstrauertag. Für viele Jüngere klingt das wie ein Relikt aus einer alten Zeit – als die Folgen der Weltkriege noch allgegenwärtig waren und mit persönlichen Erinnerungen an verstorbene Verwandte geknüpft [...]

1411, 2020

Braga: AfD erteilt reiner Briefwahl für Thüringen klare Absage

Um eine rechtssichere Gestaltung und Durchführung einer vorzeitigen Landtagsneuwahl am 25. April 2021 auch unter den von der Landesregierung erlassenen Corona-Restriktionen zu ermöglichen, haben die Regierungsparteien einen Gesetzentwurf zur Änderung [...]

1011, 2020

Aust: Belange von Senioren in Corona-Krise besser berücksichtigen

Ältere Menschen sind von der Corona-Krise in besonderer Weise betroffen. Zutrittsbeschränkungen in Alten- und Pflegeheimen reduzieren die Sozialkontakte. Überbeanspruchung der Arbeitskapazität des Pflegepersonals wirkt sich negativ auf die Bewegungsförderung der [...]

Kontakt

Veranstaltungen

Infostand in Gera

Juni 13 @ 10:00 - 13:00

Spenden

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Jeder Euro zählt !

Informatives zum Thema Parteispende:

In Deutschland dürfen sowohl natürliche als auch juristische Personen in unbegrenzter Höhe spenden. Spenden sind im Rahmen von Zuwendungen an politische Parteien in bestimmtem Umfang steuerlich absetzbar, die Parteien erhalten für geleistete Zuwendungen zudem einen staatlichen Zuschuss.

Steuerliche Absetzbarkeit

Für die geleisteten Zuwendungen wird dem Steuerpflichtigen gem. § 34g EStG eine Ermäßigung der Einkommensteuer gewährt. 50 % des gespendeten Betrags können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden, maximal 825 Euro (erreicht bei einer Spendensumme von 1.650 Euro). Bei Zusammenveranlagung beträgt der maximale Abzug 1.650 Euro (erreicht bei einer Spendensumme von 3.300 Euro). Werden pro Kalenderjahr mehr als 1.650 Euro (bzw. mehr als 3.300 Euro bei Zusammenveranlagung) an Parteien zugewendet, kann der übersteigende Teil der Zuwendungen gemäß § 10b Abs. 2 EStG als Sonderausgabe abgezogen werden. Für diesen Teil gilt erneut eine Grenze von 1.650 Euro (Zusammenveranlagung 3.300 Euro). Da hierdurch lediglich das zu versteuernde Einkommen gemindert wird, hängt die Steuerersparnis für diesen Teil vom persönlichen Steuersatz ab.

Unser Programm für den Saale-Holzland-Kreis und des Landratskandidaten Christian Bratfisch:

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