Kreisverband Gera – Jena – Saale-Holzland-Kreis2024-04-30T13:46:31+02:00

Aktuelles

2810, 2021

Kniese: Geplanter Zwang zum 2G-/3G-Plus-Modell ist verfassungswidrig

Wie das Thüringer Gesundheitsministerium mitteilte, soll das 2G- oder das 3G-Plus-Modell künftig flächendeckend nicht mehr freiwillig, sondern verpflichtend bei Veranstaltungen oder in bestimmten Einrichtungen wie Gaststätten, Hotels und Diskotheken zur [...]

2610, 2021

Die Volksabstimmung gegen die Coronapolitik hat begonnen

Wir geben Dir eine Stimme! Die Thüringer Landesverfassung gibt den Bürgern das Recht, mit einem Volksbegehren einen Volksentscheid einzufordern. Mit Ihrer Unterschrift unterstützen Sie dieses Volksbegehren. Gemeinsam können wir die [...]

2510, 2021

Brandner: Freiheitstag statt dauerhafter Ausnahmezustand!

Der stellvertretende Bundessprecher der Alternative für Deutschland, Stephan Brandner, fordert, kurzfristig einen deutschen Freiheitstag etwa analog der Situation in Dänemark durchzuführen. Ein guter Zeitpunkt dafür sei der erste Dezember, sodass [...]

2410, 2021

Sesselmann: Kommunaler Finanzausgleich ist „kommunale Mogelpackung“

Scharfe Kritik übt die AfD-Landtagsfraktion am im Thüringer Landtag beratenen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes. Robert Sesselmann, kommunalpolitischer Sprecher der AfD-Landtagsfraktion, erklärt hierzu: „Der Gesetzentwurf zur Änderung [...]

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Bitte geben Sie auf Ihrer Überweisung unter Verwendungszweck Spende, Ihren Namen und die genaue Anschrift an, damit wir Ihnen eine Zuwendungsbescheinigung (Spendenquittung) für den Abzug beim Finanzamt ausstellen können.

Jeder Euro zählt !

Informatives zum Thema Parteispende:

In Deutschland dürfen sowohl natürliche als auch juristische Personen in unbegrenzter Höhe spenden. Spenden sind im Rahmen von Zuwendungen an politische Parteien in bestimmtem Umfang steuerlich absetzbar, die Parteien erhalten für geleistete Zuwendungen zudem einen staatlichen Zuschuss.

Steuerliche Absetzbarkeit

Für die geleisteten Zuwendungen wird dem Steuerpflichtigen gem. § 34g EStG eine Ermäßigung der Einkommensteuer gewährt. 50 % des gespendeten Betrags können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden, maximal 825 Euro (erreicht bei einer Spendensumme von 1.650 Euro). Bei Zusammenveranlagung beträgt der maximale Abzug 1.650 Euro (erreicht bei einer Spendensumme von 3.300 Euro). Werden pro Kalenderjahr mehr als 1.650 Euro (bzw. mehr als 3.300 Euro bei Zusammenveranlagung) an Parteien zugewendet, kann der übersteigende Teil der Zuwendungen gemäß § 10b Abs. 2 EStG als Sonderausgabe abgezogen werden. Für diesen Teil gilt erneut eine Grenze von 1.650 Euro (Zusammenveranlagung 3.300 Euro). Da hierdurch lediglich das zu versteuernde Einkommen gemindert wird, hängt die Steuerersparnis für diesen Teil vom persönlichen Steuersatz ab.

Unser Programm für den Saale-Holzland-Kreis und des Landratskandidaten Christian Bratfisch:

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