Kreisverband Gera – Jena – Saale-Holzland-Kreis2024-04-30T13:46:31+02:00

Aktuelles

1611, 2021

Björn Höcke: Der Tabubruch kommt! 2G in Thüringen

Das Thüringer Kabinett hat am Dienstag die Einführung einer 2G-Pflicht für weite Teile des öffentlichen Lebens beschlossen, ähnlich wie in anderen Bundesländern. Demnach soll unter anderem in der Gastronomie, in [...]

1411, 2021

Volkstrauertag: In stillem Gedenken

Wir gedenken heute unserer gefallenen Soldaten beider Weltkriege. Wir gedenken der Toten eines grausamen Bombenkrieges. Wir gedenken der Opfer von Flucht und Vertreibung. Wir gedenken derer, die noch nach dem [...]

1211, 2021

Tino Chrupalla: Es darf keinen weiteren Lockdown geben

Berlin, 12. November 2021. Zur anhaltenden Diskussion über mögliche weitere Verschärfungen der Corona-Maßnahmen und der Äußerungen von Sachsens Ministerpräsident Kretschmer, dass ein Lockdown nicht mehr ausgeschlossen werden könne, erklärt der [...]

1111, 2021

Stephan Brandner: Weihnachtsmärkte ohne Nötigung

Die Corona-Politik verlässt den Pfad der Vernunft immer weiter. Die Ampel-Koalition möchte zwar die epidemische Lage nationaler Tragweite auslaufen lassen, drastische Maßnahmen zur Einschränkung der Bevölkerung sollen zukünftig aber trotzdem [...]

1011, 2021

Marcus Bühl: Bundesregierung muss bei der Grenzsicherung in Polen unterstützen!

Österreichs Innenminister Nehammer fordert EU-Hilfen für die Grenzsicherung zu Weißrussland und bietet Polen gleichzeitig Unterstützung aus Wien an: https://www.n-tv.de/politik/Osterreich-will-Polen-an-der-Grenze-helfen-article22920123.html Dazu teilt der Bundestagsabgeordnete und Mitglied des Arbeitskreises Haushalt (19. WP) [...]

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Jeder Euro zählt !

Informatives zum Thema Parteispende:

In Deutschland dürfen sowohl natürliche als auch juristische Personen in unbegrenzter Höhe spenden. Spenden sind im Rahmen von Zuwendungen an politische Parteien in bestimmtem Umfang steuerlich absetzbar, die Parteien erhalten für geleistete Zuwendungen zudem einen staatlichen Zuschuss.

Steuerliche Absetzbarkeit

Für die geleisteten Zuwendungen wird dem Steuerpflichtigen gem. § 34g EStG eine Ermäßigung der Einkommensteuer gewährt. 50 % des gespendeten Betrags können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden, maximal 825 Euro (erreicht bei einer Spendensumme von 1.650 Euro). Bei Zusammenveranlagung beträgt der maximale Abzug 1.650 Euro (erreicht bei einer Spendensumme von 3.300 Euro). Werden pro Kalenderjahr mehr als 1.650 Euro (bzw. mehr als 3.300 Euro bei Zusammenveranlagung) an Parteien zugewendet, kann der übersteigende Teil der Zuwendungen gemäß § 10b Abs. 2 EStG als Sonderausgabe abgezogen werden. Für diesen Teil gilt erneut eine Grenze von 1.650 Euro (Zusammenveranlagung 3.300 Euro). Da hierdurch lediglich das zu versteuernde Einkommen gemindert wird, hängt die Steuerersparnis für diesen Teil vom persönlichen Steuersatz ab.

Unser Programm für den Saale-Holzland-Kreis und des Landratskandidaten Christian Bratfisch:

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