Kreisverband Gera – Jena – Saale-Holzland-Kreis2024-04-30T13:46:31+02:00

Aktuelles

1405, 2022

Rudy: Es braucht kein Tempolimit, um spritsparend zu fahren

Angesichts der erneuten Forderung der Thüringer Umweltministerin Anja Siegesmund (Bündnis90/Die Grünen) nach einem Tempolimit auf deutschen Autobahnen erklärt der verkehrspolitische Sprecher der AfD-Fraktion Thüringen, Thomas Rudy: „Hinter der wiederkehrenden Forderung [...]

905, 2022

Mühlmann: Demokratie unter Druck ist hausgemacht!

Angesichts der um 32 Prozent deutlich gestiegenen Fallzahlen der politisch motivierten Kriminalität auf über 2.770 Delikte insgesamt, sagt der innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion Thüringen, Ringo Mühlmann: „Nüchtern betrachtet, zeigt die [...]

805, 2022

Landtag lehnt Unterstützung ehrenamtlicher Feuerwehrangehöriger ab

Der Thüringer Landtag hat heute die durch die AfD-Fraktion vorgesehene Entlastung aktiver ehrenamtlicher Feuerwehrangehöriger bei Kommunalabgaben abgelehnt. Torsten Czuppon, der Sprecher für Feuerwehren, Brand- und Katastrophenschutz der AfD-Landtagsfraktion kritisiert: „Die [...]

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Jeder Euro zählt !

Informatives zum Thema Parteispende:

In Deutschland dürfen sowohl natürliche als auch juristische Personen in unbegrenzter Höhe spenden. Spenden sind im Rahmen von Zuwendungen an politische Parteien in bestimmtem Umfang steuerlich absetzbar, die Parteien erhalten für geleistete Zuwendungen zudem einen staatlichen Zuschuss.

Steuerliche Absetzbarkeit

Für die geleisteten Zuwendungen wird dem Steuerpflichtigen gem. § 34g EStG eine Ermäßigung der Einkommensteuer gewährt. 50 % des gespendeten Betrags können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden, maximal 825 Euro (erreicht bei einer Spendensumme von 1.650 Euro). Bei Zusammenveranlagung beträgt der maximale Abzug 1.650 Euro (erreicht bei einer Spendensumme von 3.300 Euro). Werden pro Kalenderjahr mehr als 1.650 Euro (bzw. mehr als 3.300 Euro bei Zusammenveranlagung) an Parteien zugewendet, kann der übersteigende Teil der Zuwendungen gemäß § 10b Abs. 2 EStG als Sonderausgabe abgezogen werden. Für diesen Teil gilt erneut eine Grenze von 1.650 Euro (Zusammenveranlagung 3.300 Euro). Da hierdurch lediglich das zu versteuernde Einkommen gemindert wird, hängt die Steuerersparnis für diesen Teil vom persönlichen Steuersatz ab.

Unser Programm für den Saale-Holzland-Kreis und des Landratskandidaten Christian Bratfisch:

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