Die Zahl der erfassten Fälle von illegalem Aufenthalt in Thüringen ist drastisch gestiegen. Im Vergleich der Jahre 2010 und 2015 hat es eine Verzwanzigfachung auf 2.330 Fälle gegeben. Das geht aus der Antwort der Landesregierung auf eine kleine Anfrage des stellvertretenden Vorsitzenden der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, Stephan Brandner, hervor.

Brandner bezeichnete es als skandalös, dass dabei die Anzahl der wegen dieser Straftat Verurteilten im Vergleich zu 2010 faktisch gleich geblieben sei. Während es 14 Personen im Jahr 2010 waren, sind es im letzten Jahr 16 gewesen. „Das heißt, dass Tausende straffrei bleiben, obwohl sie eine Straftat nach Paragraph 95 des Aufenthaltsgesetzes begangen haben! Das waren und sind keine Kavaliersdelikte. Auch da wird eklatantes Rechtsstaatsversagen deutlich. Während in Deutschland jede Geschwindigkeitsüberschreitung und kleine Steuersünde hart belangt werden, kommt man bei unrechtmäßigem Aufenthalt offenbar fast immer ungestraft davon“, so Brandner.

Zumindest erklärungsbedürftig erscheint es Brandner, dass die Anzahl der Ermittlungsverfahren wegen unerlaubter Einreisen ausgerechnet im Rekordjahr 2015 mit über 30.000 neuen Flüchtlingen in Thüringen bei gerade einmal 2.792 liegen soll. Dabei seien nur 10 Fälle als Straftaten in der Polizeilichen Kriminalstatistik erfasst worden. Dazu Brandner: „Die Landesregierung ist gefordert, für diese Diskrepanzen eine Begründung zu liefern. Wir werden auf jeden Fall nachhaken.“ Es sei in dieser Hinsicht bezeichnend, dass die Generalstaatsanwälte Thüringens und der anderen ostdeutschen Bundesländer Hinweise ‚für die Prüfung eines Anfangsverdachts wegen illegaler Einreise bzw. des unerlaubten Aufenthalts‘ erarbeitet und abgestimmt hätten, die laut der Landesregierung in Thüringen weder als Erlass noch als Rundverfügung an die Strafverfolgungsbehörden weitergegeben worden seien und angeblich auch keine rechtlichen Konsequenzen haben sollen.

Diese Hinweise betreffen die Nichteinleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen illegaler Einreise oder illegalem Aufenthalt, wenn der Ausländer aus einem Land komme, in dem sein Leben bedroht sei, oder sich nicht ‚länger‘ in einem Drittstaat aufgehalten habe. Brandner weiter: „Es ist unverständlich, warum die Einreise aus einem sicheren Drittstaat nicht strafverfolgungswürdig ist. Paragraph 95 des Aufenthaltsgesetzes gilt ganz unabhängig davon, woher Jemand eingereist ist.“ Für Brandner stellt sich die Frage, warum von den Generalstaatsanwälten Hinweise erarbeitet werden, die dann nicht für die Praxis gelten sollen. „Sicherlich geschieht das nicht als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme oder aus Spaß. Wir erwarten von der Landesregierung dazu umfassende Aufklärung.“

Quelle: AfD-Fraktion