„Keine Sozialhilfe für arbeitslose EU-Ausländer“: Diese Forderung des Deutschen Landkreistages unterstützt die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag ausdrücklich, soweit es sich um Menschen handelt, die keine Erwerbsbiografie in Deutschland aufweisen können. Das Bundessozialgericht hatte Anfang des Monats geurteilt, dass in Deutschland lebende EU-Ausländer nach sechs Monaten in den Genuss von Sozialhilfe kommen müssen. Für die Kommunen würde dies einen finanziellen Mehraufwand von 800 Millionen Euro bedeuten. Dazu erklärt die sozialpolitische Sprecherin der AfD-Fraktion, Corinna Herold: „Deutschlands hoher Standard bei den Sozialleistungen ist bereits jetzt der Motor für die Überforderung des Staates mit der Asylkrise. Kommt es nun aufgrund der fatalen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur innereuropäischen Einwanderung in das deutsche Sozialsystem, wird dieses Land völlig überfordert. Das jetzige Urteil der Bundessozialrichter lädt zum Missbrauch des deutschen Sozialstaates ein. Zudem ist es den Bürgern in unserem Land nicht vermittelbar, warum EU-Ausländer ohne einen einzigen Cent in die sozialen Sicherungssysteme unseres Landes eingezahlt zu haben, Anspruch auf Sozialhilfe zugesprochen erhalten.“ Herold appellierte an Bundestag und Bundesrat, gesetzgeberisch aktiv zu werden, damit EU-Ausländer nicht schon nach wenigen Monaten hier Sozialhilfe beantragen können. „Wir fordern die Regierung von Bodo Ramelow auf, sich im Bundesrat für eine Gesetzesänderung stark zu machen. Wer den Sozialstaat überdehnt, bewirkt im Endeffekt dessen Zusammenbruch.“

Quelle: AfD-Fraktion