Der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag und Landessprecher der AfD Thüringen, Stefan Möller, weist die Forderungen nach einer Beobachtung der AfD zurück. Den Begründung entsprechender Forderungen der Vorsitzenden des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK), der Deutschen Polizeigewerkschaft und der Gewerkschaft der Polizei fehlt es laut Möller vollständig an Substanz: „Es ist ein Armutszeugnis, dass die nicht belegbare Verfassungsfeindlichkeit der AfD oder ihrer leitenden Funktionäre dadurch ersetzt werden soll, dass man die Forderung mit dem Hinweis verknüpft, notfalls müsse man eben mit dem dafür ,nötigen politischen Willen‘ entsprechende Rechtsgrundlagen schaffen. Wer Derartiges fordert, offenbart ein absurdes Verständnis von Demokratie und Meinungsfreiheit.“

Mit dem „nötigen politischen Willen“ könne man selbstverständlich die Überwachung, Unterdrückung und Ächtung von Vertretern unbequemer politischer Meinungen herbeiführen. Die deutsche Geschichte biete hierfür genügend Beispiele, wie dies funktioniere.

„Fakt ist, dass es trotzt all dieser politischer Diffamierungsversuche nicht gelingen wird, der AfD verfassungsfeindliche Zielstellungen nachzuweisen. Es gibt sie schlicht nicht“, so Möller. „Schließlich ist es nicht die AfD, die durch Verstöße gegen die No-Bailout-Klausel im Rahmen der Euro-Krise oder die Dublin-Verordnung im Rahmen der Asylkrise aufgefallen ist. Die AfD hat sich im Gegenteil stets für die Einhaltung der geltenden rechtlichen Regelungen stark gemacht und immer wieder den Verfassungsrang des Rechtsstaatsprinzips betont, welches die Bundesregierung und die Landesregierung willkürlich missachtet. Weiterhin ist die AfD eine der wenigen in Parlamenten vertretenen politischen Parteien, die sich für mehr direktdemokratische Elemente und damit für die Stärkung des Demokratieprinzips einsetzt. Zudem hat die AfD ein in sich geschlossenes Lösungskonzept für die Asylkrise entworfen, mit welchem das Asylrecht im Kern erhalten bleibt und durch ein modernes Zuwanderungsrecht ergänzt wird.“

Im Gegensatz zum ausgrenzenden Nationalismus der NPD und anderer rechtsextremer Gruppierungen verfolge die AfD auch in Thüringen das Konzept eines modernen integrierenden Nationalstaats. Sie gewinne ihre Wähler nicht aus dem Lager der NPD, sondern profitiere von der Zustimmung durch ehemalige Wähler der CDU, FDP, Linke und SPD.

„Gerade die AfD in Thüringen hat stets betont, dass sich ihre Demonstrationen im Gegensatz zur NPD nicht gegen Asylbewerber richten, sondern gegen die Rechtsbrüche der Bundes- und Landesregierung und deren verfehlte Politik der offenen Grenzen. Demonstrationen vor Asylbewerbereinrichtungen wird die AfD daher nie durchführen. Alle Behauptungen eines Naheverhältnisses oder einer Kooperation zwischen AfD und NPD sind politisch motivierte Diffamierungsversuche. Sie zielen darauf ab, der AfD und ihren Anhängern das Versammlungsrecht deshalb abzusprechen, weil einige rechtsextremistische Irrläufer die Demonstrationen für ihre Zwecke zu nutzen versuchen und dies bei einer Teilnehmerzahl von über 8000 Menschen, die niemals vollständig unterbunden werden kann“, sagte Möller.

Was den Gegnern der AfD am Ende nur bliebe, sei der Versuch, verzerrte, aus dem Zusammenhang gerissene Äußerungen, die dadurch zum politischen Kampfmittel würden, dass man sie bewusst mit einem anderen Kontext versehe. „Wer die politische Auseinandersetzung mit diesen unredlichen Mitteln führt, braucht sich über die Spaltung unserer Gesellschaft nicht ereifern. Vielmehr sollte er sich fragen, wie stark man den politischen Diskurs durch Absenkung von Überwachungsschranken und Versuchen der sozialen Ächtung Andersdenkender einschränken kann, bis man in einem orwellschen Überwachungsstaat aufwacht“, so Möller abschließend.

Quelle: AfD-Fraktion