Medienberichten zufolge hat die Regierung von Marokko heute aus Sichergründen die Produktion, den Verkauf und das Tragen von Burkas und Niqabs verboten.

Dazu sagt Corinna Herold, religionspolitische Sprecherin der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag:

„Selbst in dem islamisch geprägten Land Marokko ist nun die Einsicht gekommen, dass die Gesichtsverschleierung eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellt. Dort wird nicht groß drum herum geredet, sondern man verbietet sie. Bei uns in Thüringen ist das nicht möglich, weil Rote und Grüne immer wieder behaupten, ein Burkaverbot stünde dem Recht auf Religionsfreiheit entgegen. Diese These wurde nun erneut widerlegt – durch die marokkanische Regierung. Denn eine islamische Regierung wird wohl kaum Kleidungsstücke verbieten, die für die islamische Religionsausübung von elementarer Bedeutung sind.

Auch wir als AfD-Fraktion hatten bereits in unserem Antrag vom 24. August 2016 gefordert, den öffentlichen Raum als Sphäre der Freiheit freizuhalten von Gesichtsverschleierungen. Damals standen die Verteidigung unserer aufklärerischen Werte und die emanzipatorischen Errungenschaften für Frauen im Vordergrund. Der Antrag wurde von allen anderen Fraktionen abgelehnt.

Die schrecklichen Ereignisse des letzten Jahres haben gezeigt, dass Terroristen alle erdenklichen Mittel zu nutzen versuchen, um in Deutschland Anschläge zu begehen. Auch der Missbrauch der Gesichtsverschleierung kann nicht mehr ausgeschlossen werden. Burka und Niqab stellen auch in Deutschland ein erhebliches Risiko für die öffentliche Sicherheit dar. Daher fordern wir erneut, in Thüringen und in ganz Deutschland ein solches Verbot für Vollverschleierung auf den Weg zu bringen – für eine aufgeklärte Gesellschaft des offenen Gesichts, für den Schutz der Bürger vor religiös motivierter Kriminalität, für den Schutz des Menschenrechts auf Sichtbarkeit auch von Frauen und Mädchen, deren archaisch geprägte Herkunftsfamilien etwas anderes durchzusetzen versuchen.“

Quelle: AfD-Fraktion