„Kinderrechte sind bereits in vollem Umfang im Grundgesetz enthalten!“

Im Rahmen der Aktuellen Stunden stellte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Antrag zum Thema: „Thüringen unterstützt Initiative ‚Kinderrechte ins Grundgesetz‘“. Wiebke Muhsal (AfD) stellte in ihrem Beitrag klar, dass die Kinderrechte bereits in vollem Umfang im Grundgesetz enthalten sind und in erster Linie die Eltern die Verantwortung für ihre Kinder und damit die Umsetzung der Kinderrechte tragen. Ziel der vorliegenden Initiative, die von der bekannten Amadeo-Antonio-Stiftung ausgehe, sei es, die Rechte der Eltern zu schwächen und die Eingriffsmöglichkeiten staatlicher Institutionen zu vergrößern. Muhsal zitierte Beispiele zur sexuellen Aufklärung von Kindern aus einem Buch, das nach Aussagen der Thüringer Landesregierung für Grundschulen geeignet sei. Die AfD-Abgeordnete bezeichnete die Verwendung eines solchen Buches im Heimat- und Sachkundeunterricht als Skandal und als grüne Klientelpolitik.

„Die Rente ist ein Grundrecht in einer auf das Wohl Aller hinarbeitenden solidarischen Gesellschaft“

Die Fraktion DIE LINKE hatte eine Aktuelle Stunde zum Thema: „Durch angemessene Rente Altersarmut in Thüringen verhindern“ beantragt. Björn Höcke (AfD) erläuterte, dass die Rente eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe sein müsse. Mit Blick auf alle im Landtag vertretenen etablierten Parteien sagte er, dass sowohl die christdemokratische als auch die rot-grüne Wirtschafts- und Sozialpolitik Niedriglöhne hervorgebracht und zu einer sozialen Spaltung geführt habe. Hinzu komme, dass enorme Finanzmittel beispielsweise in der Rettung einer maroden Währung und in einer Zwangsmultikulturalisierung Deutschlands versenkt worden seien. Die AfD trete ohne Wenn und Aber für eine Politik der sozialen Gerechtigkeit ein. Höcke plädierte für das Schweizer Modell, bei dem jeder Berufstätige – egal ob Arbeitnehmer, Selbständiger oder Beamter – in die Rentenkasse einzahle.

„Sozialistische Jugendpolitik in Thüringen unterteilt in guten und in schlechten Extremismus – und das darf nicht sein“

Der Antrag der AfD-Fraktion hatte zum Thema: „Tendenziöse Jugendbildung? Die Förderpraxis der Landesregierung über das Landesprogramm für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit“.

Stephan Brandner (AfD) forderte einen Konsens darüber, dass jede Form von Extremismus und Gewalt geächtet werden müsse. In seiner Rede zählte Brandner eine Reihe von Beispielen auf, welche Organisationen und Projekte im Rahmen des „Landesprogrammes für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit“ im kommenden Jahr einseitig mit Hilfe von Steuergeldern gefördert werden sollen. Abschließend fasste Brandner zusammen, dass es Projekte gegen jegliche Art von Extremismus und Gewalt in Thüringen nicht gäbe, sondern linke Vorteilsbeschaffung bzw. Vetternwirtschaft.

„Aufgaben sollen bürgernah dort erledigt werden, wo sie am kostengünstigsten, effizientesten und schnellsten vollzogen werden können.“

Die Landesregierung brachte den Gesetzentwurf „Thüringer Gesetz über die Grundsätze von Funktional- und Verwaltungsreformen (ThürGFVG)“ in das Plenum ein. Dazu legte unter anderem die AfD-Fraktion einen Änderungsantrag vor, der Änderungen zum Ausgleich finanzieller Belastungen der Landkreise und Kommunen sowie Regelungen zum Personalübergang umfasst.

Der AfD-Abgeordnete Jörg Henke vermisste in der Begründung des Gesetzentwurfes eine Aufstellung der Kosten, die diese Reform mit sich bringe. Er erachtete den Bürokratieabbau und eine damit verbundene Kosteneinsparung als wichtige Kriterien für eine Funktional- und Verwaltungsreform, die dieser Gesetzentwurf aber nicht beinhalte. Dem müsse eine grundlegende Aufgabenkritik vorausgehen. Abschließend forderte Henke eine Entlastung der Landkreise und die Stärkung des Landesverwaltungsamtes, nicht aber seine Abschaffung. Thüringen brauche eine wirkliche Verwaltungsreform, aber keine Mogelpackung, die nicht halte, was sie verspricht.

In der abschließenden Abstimmung erhielt der Änderungsantrag der AfD nur die Stimmen aus der eigenen Fraktion.

„Die Bürger müssen darauf vertrauen können, nicht noch nach 25 Jahren für längst reparaturbedürftige Straßen ausgenommen zu werden.“

Ein weiterer Gesetzentwurf der Landesregierung war das „Achte Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes“ sowie ein Gesetzentwurf der Fraktionen der LINKEN, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit dem gleichen Titel. Inhalte dieser Gesetzentwürfe waren Änderungen im Bereich der Straßenausbaubeitragssatzungen und bei Ermessensregelungen der Gemeinden für die Erhebung von Beiträgen für Baumaßnahmen, die vor 2006 durchgeführt wurden.

Im Namen der AfD-Fraktion forderte Jörg Henke eine spürbare Entlastung der Bürger besonders in den kleinen Kommunen und erklärte gleichzeitig, dass der Gesetzentwurf der Landesregierung nicht weit genug gehe. Henke warf den Koalitionsfraktionen taktische Spielchen vor, indem sie einen Entwurf der CDU aus dem Jahr 2015, den Rot-Rot-Grün damals abgelehnt hatte, jetzt erneut einbrächten. Die rückwirkende Erhebung von Straßenausbaubeiträgen sorge für andauernde Verärgerung und sei ein erhebliches finanzielles Risiko für die Bürger.

Sein Fraktionskollege Stephan Brandner entlarvte das Vorgehen der CDU-Fraktion und der Koalitionsfraktionen im Umgang mit Anträgen und Gesetzentwürfen der AfD:

„Familien sind die Grundeinheit in unserer Gesellschaft und gehören als solche unterstützt!“

Das „Erste Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Regelung des Mehrbelastungsausgleichs für den Vollzug des Betreuungsgeldgesetzes“ wurde ebenfalls von der Landesregierung eingebracht. Nachdem das Bundesverfassungsgericht das Betreuungsgeldgesetz für nichtig erklärt hat, ist der Verwaltungsvollzug dafür nicht mehr notwendig, wodurch keine Mehrbelastung der Verwaltungen mehr entstehe. Wiebke Muhsal setzte sich mit den Positionen der Koalitionsfraktionen auseinander und plädierte für ein Familiengeld, welches eine echte Wahlfreiheit für die Kinderbetreuung ermögliche.

Sie kritisierte die Familienpolitik der LINKEN, in der es nur darum gehe, dass Frauen arbeiten sollten. „Familien sind die Grundeinheit in unserer Gesellschaft und gehören als solche unterstützt, unabhängig von ihrem Lebensentwurf“, so Muhsal weiter.

„Ein freiheitlicher Staat hat nicht die Aufgabe, Gesinnungsschnüffelei zu betreiben oder die Gesinnung seiner Bürger ideologisch zu transformieren“

Auf Antrag der Fraktionen DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN befasste sich das Plenum mit der Einrichtung einer Enquete-Kommission „Auseinandersetzung mit Rassismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit in Thüringen“. Diese soll den Auftrag haben, Erscheinungsformen und Verbreitung rassistischer Einstellungen, gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Behinderung, Herkunft oder

politischer bzw. religiöser Anschauungen in Thüringen zu untersuchen und deren Verbreitung zu verhindern bzw. zurückzudrängen. Gegenstand der Debatte war ebenfalls ein Entschließungsantrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Keine Bekämpfung bürgerlicher Meinungen unter dem Vorwand der Rassismusbekämpfung“ sowie ein Alternativantrag der CDU-Fraktion. Der CDU-Abgeordnete Christian Tischner bedauerte in seiner Rede, dass es trotz Entgegenkommens seiner Fraktion nicht zu einem gemeinsamen Antrag gekommen sei und rief die Fraktionen von Rot-Rot-Grün zu einem Kompromissantrag auf. Die CDU hielt eine Erweiterung des Auftrages der Enquete-Kommission auf den religiösen und politischen Extremismus für notwendig.

Björn Höcke charakterisierte diesen Antrag zur Einrichtung einer Enquete-Kommission als neuen Versuch der Landesregierung, auf Kosten der Steuerzahler ihr Ideologieprojekt „Buntes Thüringen“ zu realisieren. Er mahnte die Landesregierung und die Abgeordneten, auf die Bedürfnisse der Menschen im Land einzugehen. Im Namen der AfD-Fraktion lehnte Höcke die Einsetzung dieser Kommission ab.

Am Ende wurde dieser Antrag auf das Januar-Plenum vertagt, um einen gemeinsamen Kompromiss zwischen CDU und den Regierungsfraktionen erreichen zu können.

„Immer mehr Kommunen schaffen es nicht mehr, einen ausgeglichenen Haushalt aufzustellen“

In ihrem Antrag „Kommunale Finanzkraft- und Investitionsoffensive 2017/2018“ forderte die CDU-Fraktion die Landesregierung auf, dem Thüringer Landtag bis zur Plenarsitzung im Februar 2017 einen Gesetzwurf zur Beratung vorzulegen, der über eine pauschalierte Zuweisung mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 100 Millionen Euro an finanzschwache Kommunen die kommunale Finanz- sowie Investitionskraft und damit die Selbstverwaltung stärkt.

Wie Olaf Kießling (AfD) sagte, ist sich die AfD der angespannten finanziellen Situation der Kommunen bewusst. So betrug der Schuldenstand der Städte und Gemeinden Ende 2015 etwa 1,98 Milliarden Euro bzw. 921 Euro für jeden Bürger des Freistaates. Hinzu komme noch die Landesverschuldung von insgesamt ca. 16,3 Milliarden Euro.

Anstelle einer Entlastung der Kommunen, wie sie von Rot-Rot-Grün zum Amtsantritt Ende 2014 zugesichert wurde, sei die Belastung der Kommunen gestiegen, was die kommunale Selbstverwaltung gefährde, so Kießling. So würden den Kommunen immer mehr Aufgaben übertragen, aber die finanzielle Ausstattung nicht in gleichem Maße angepasst.

„Wenn sich die Öffentlich-Rechtlichen Rundfunkanstalten nur noch durch ihre Privilegien und nicht mehr durch ihr Programm von den Privaten unterscheiden, dann geben sie ihre Existenzberechtigung preis“.

Die „Neugestaltung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und Abschaffung des Rundfunkbeitragssystems“ war ein Antrag der AfD-Fraktion. In der Begründung des AfD-Antrages verwies Björn Höcke darauf, dass eine Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf der Tagesordnung stehe, was sich an der öffentlichen Diskussion und den aktuellen Beschlüssen der Ministerpräsidenten zeige, die jüngst entschlossene Reformen angemahnt hätten. Die AfD halte den öffentlich-rechtlichen Rundfunk für reformbedürftig, weil er mit 22 Fernsehsendern, 67 Radioprogrammen, Internetprogrammen und 25.000 festangestellten Mitarbeitern inzwischen viel zu groß und zu teuer geraten sei. Immerhin verschlängen die Öffentlich-Rechtlichen über acht Milliarden Euro jährlich, die durch Zwangsgebühren finanziert würden.

Stephan Brandner wies in seiner Rede darauf hin, dass die Entwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks einerseits zu dessen Selbstkommerzialisierung geführt habe, und andererseits im Bereich der Berichterstattung die gesetzlich geforderte Meinungsvielfalt vermissen lasse. Damit habe sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk von seinem Auftrag weit entfernt. Es gelte, den Auftrag der Öffentlich-Rechtlichen neu und genauer rechtlich zu fassen, die Anstalten deutlich zu verkleinern und das System der Zwangsbeiträge abzuschaffen.

Die Redner der anderen Fraktionen wiesen den Antrag zurück, der Abgeordnete Wucherpfennig erkannte immerhin an, dass einige Aspekte des AfD-Antrags bedenkenswert seien. Die Vertreter der rot-rot-grünen Koalitionsfraktionen behaupteten, der AfD gehe es eigentlich um die Abschaffung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und um die Einschränkung der Pressefreiheit. Damit gaben Sie zu erkennen, dass sie den Antrag noch nicht einmal gründlich gelesen hatten, denn dort geht es ja ausdrücklich um eine Neugestaltung. Für die AfD bedeutet Neugestaltung aber mehr, als nur an Symptomen eines öffentlichen Rundfunksystemsystems zu kurieren, das in einer tiefen Krise steckt, finanziell wie programmatisch.

„Gute Jugendpolitik ist eine Politik, die die Zukunft der jungen Generation im Blick hat“

Mit ihrem Antrag „Eigenständige Jugendpolitik für Thüringen“ wollten die Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN insbesondere junge Menschen in der Phase zwischen Eintritt in die Sekundarstufe der Schule bis zur Ausbildung in den Mittelpunkt stellen und einen Schwerpunkt auf die Ausweitung ihrer Mitbestimmungs- und Beteiligungsmöglichkeiten legen.

Wiebke Muhsal kritisierte die Forderungen der Koalitionsfraktionen nach dieser Art einer eigenständigen Jugendpolitik, die früher bereits von der CDU gefordert worden ist. Demgegenüber strebe die AfD für ihre Jugendpolitik einen ganzheitlichen Ansatz an und lehne es ab, eine Generation gegen eine andere auszuspielen. Auch solle eine gute Jugendpolitik die Probleme unserer Zeit aufgreifen. Muhsal warf den Antragstellern vor, nicht die Rechte von Kindern und Jugendlichen stärken, sondern die Elternrechte schwächen zu wollen.

„Aus der Parlamentsreform wurde ein Geschäftsordnungsreförmchen“

Als letzter Tagesordnungspunkt dieses Plenums wurde der Antrag der AfD-Fraktion „Änderung der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags“ gemeinsam mit einem gleichnamigen Antrag der Koalitionsfraktionen behandelt. Dabei wurden formale Regelungen des parlamentarischen Innenrechts im Thüringer Landtag überarbeitet.

In seiner Antragsbegründung stellte Stefan Möller fest, dass mit dem Ergebnis der über zweijährigen Tätigkeit der Arbeitsgruppe „Parlamentsreform“ im Thüringer Landtag der große Wurf nicht gelungen sei. Das Ergebnis der gemeinsamen Arbeit aller Fraktionen solle ohne die AfD präsentiert werden. Die Koalitionsfraktionen veröffentlichten gemeinsam mit der CDU einen Gegenantrag zum Arbeitsergebnis der gemeinsamen Arbeitsgruppe „Parlamentsreform“, in der alle Fraktionen – auch die AfD – mitgearbeitet hatten. Möller „lobte“ die Abgeordneten von Rot-Rot-Grün dafür, dass sie immer wieder betonten, sich sachlich kritisch mit der AfD und ihren Argumenten auseinanderzusetzen und diese nicht auszugrenzen, was sich in der Realität aber ganz anders darstelle.

In der anschließenden Diskussion bewertete Möller die Tätigkeit der Arbeitsgruppe und legte die Vorschläge der AfD-Fraktion dar. In der Arbeitsgruppe waren, so Möller, Anträge der AfD regelmäßig und reflexhaft abgelehnt worden. Nach der Feststellung der mangelnden Kompromissbereitschaft aller anderen Fraktionen habe die AfD-Fraktion ihre Mitarbeit reduziert und sich auf andere wichtige Arbeitsschwerpunkte konzentriert.

Stephan Brandner ergänzte die Ausführungen Möllers und stellte heraus, dass sich die Änderungen des Gegenantrags der Koalitionsfraktionen und der CDU lediglich auf das von der AfD vorgeschlagene Minderheitenrecht – also das Recht einer kleinen Fraktion – bezog, eigene Anträge in den Ausschüssen beraten lassen zu können. Mit einer entsprechenden Regelung könne die Anzahl der kleinen Anfragen eingedämmt und Arbeit im Plenum konzentriert werden. Brandner warb für die Zustimmung zum Vorschlag der AfD.

Nach einer Empfehlung der kurzfristig einberufenen Tagung des Justizausschusses wurde zuerst über den gemeinsamen Antrag der Koalitionsfraktionen und der CDU entschieden, für den alle Abgeordneten dieser Fraktionen stimmten. Der Antrag der AfD-Fraktion zur Stärkung der Minderheitenrechte in den Ausschüssen erhielt nur die Stimmen der AfD-Abgeordneten, wurde damit abgelehnt und führte die wiederholte Aussage von Rot-Rot-Grün über deren angebliche sachliche Auseinandersetzung mit den Vorschlägen der AfD ad absurdum.

Birgit Noll