Der zweite Tag der Landtagssitzung begann mit der gemeinsamen Beratung des Antrages der AfD-Fraktion: “Möglichen Amtsmissbrauch in der Thüringer Landesregierung beenden“ und des Antrages der Abgeordneten Mohring, Emde, Tasch und weiterer Abgeordneter der CDU-Fraktion zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses: „Mögliches Fehlverhalten der Thüringer Landesregierung in der ‚Lauinger-Affäre’“. Stephan Brandner machte klar, dass es sich hierbei nicht um eine Affäre „Lauinger“ oder die vielzitierte „Sohnemann-Affäre“ handelte, sondern um eine klassische Affäre, in die ungefähr ein Drittel der rot-rot-grünen Landesregierung verstrickt ist. Er zeigte die vielfältigen Widersprüche auf, die im Laufe der Vorgänge zwischen einigen Landesministern und deren Mitarbeitern zutage getreten sind. Von den Ungereimtheiten und Widersprüchlichkeiten wurde in Zeitungsberichten der offensichtlich gut informierten Thüringer Presse berichtet. In einem kurzen Einwurf über den Informationsgehalt und die Glaubwürdigkeit von Presseveröffentlichungen lud Brandner Ministerpräsident Bodo Ramelow (LINKE) ein, auf der nächsten AfD-Demonstration über die Presse zu sprechen. Zusammenfassend stellte Brandner fest, dass die handelnden Personen immer die gleichen sind: Minister Lauinger (GRÜNE), Ministerin Klaubert (LINKE), Minister Hoff (LINKE) und abschließend auch Ministerpräsident Ramelow (LINKE) und bezeichnete das als „ein wunderschönes Verfassungsbruchkabinett in Thüringen“. Die AfD verlangte mit diesem Antrag die umfassende Aufklärung der Vorgänge und nicht die scheibchenweise Bekanntgabe. An die Abgeordneten aller Fraktionen wandte sich Stephan Brandner mit der Bitte um Zustimmung.
Björn Höcke ergänzte und bekräftigte die Ausführungen von Stephan Brandner. Höcke wies auf die immensen Kosten hin, die durch den Untersuchungsausschuss auf die Thüringer Steuerzahler zukommen. Er fragte die betroffenen Minister, ob diese wirklich den Bürgern die Kosten im sechs- oder siebenstelligen Bereich aufbürden wollen. Wenn die betreffenden Minister und Ministerpräsident Ramelow wirklich Schaden vom Freistaat Thüringen abwenden wollten, dann sollten sie vermeiden, dass dieser Untersuchungsausschuss seine Arbeit aufnimmt und vorher zurücktreten. Sowohl das Geld als auch die tausenden Stunden Arbeitszeit der Parlamentarier sah Höcke besser in eine konstruktive Arbeit für Thüringen investiert.
Der CDU-Abgeordnete Wolfgang Fiedler stellte einige Aussagen seiner Vorredner aus den anderen Fraktionen klar. In Bezug auf die Rede von Björn Höcke sagte er, dass Rechtsfragen nicht am Geld gemessen werden könnten. Im Gegenteil gelte für alle die Unschuldsvermutung bis zur endgültigen Aufklärung.
Das „Erste Gesetz zur Änderung des Thüringer Gleichstellungsgesetzes“, ein Gesetzentwurf der Landesregierung, wurde im Folgenden beraten. Corinna Herold (AfD) kennzeichnete dieses Gesetz als unzeitgemäß. Es werde den wahren Herausforderungen der Zeit nicht gerecht und sei ein Werk zur Bürokratieverstärkung und Steuergeldverschwendung.
Das „Erste Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetzes“ war ein Gesetzentwurf der AfD-Fraktion. Dieses Gesetz soll die Erhebung von Kindergartenbeiträgen neu regeln. Durch die Festschreibung der Kriterien Kinderzahl, Einkommen der Eltern und Betreuungsumfang sollte dem Anspruch Rechnung getragen werden, dass die Elternbeiträge sich an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern orientieren. Corinna Herold kritisierte die Haltung aller im Thüringer Landtag vertretenen Altparteien, die sich allesamt darüber einig seien, dass Mehrkindfamilien nicht entlastet werden sollen. In der Abstimmung bestätigte nur die AfD-Fraktion diesen Gesetzentwurf. Alle anderen Abgeordneten stimmten dagegen, auch die sich sozial wähnenden Vertreter von LINKE und SPD.
Der danach folgende Gesetzentwurf: „Thüringer Gesetz zum Schutz des öffentlichen Raumes als Sphäre der Freiheit“ wurde ebenfalls von der AfD-Fraktion eingebracht. In der zweiten Beratung des AfD-Gesetzentwurfes über ein Verbot der Gesichtsverschleierung im öffentlichen Raum ging der Parlamentarische Geschäftsführer Stefan Möller auf Einwände ein, die in der ersten Beratung aus den Regierungsfraktionen und der CDU geäußert wurden. Er betonte dabei, dass Niqab oder Burka nicht einfach irgendwelche Kleidungsstücke seien. Vielmehr handele es sich um Kleidungsstücke mit einem sehr hohen Symbolgehalt, der auch dem islamistischen Selbstverständnis derjenigen entspreche, „die das Tragen dieser wandelnden Stoffgefängnisse vorschreiben“. Die Gesichtsverschleierung stehe so nicht nur für die Unterdrückung und Ungleichbehandlung von Frauen, sondern auch für die ausdrückliche Ablehnung unserer Lebensweise und der Verfassungsordnung, auf der diese Lebensweise beruht. Solche gegen die Verfassung gerichteten Symbole könnten sehr wohl verboten werden. Mit diesem Hinweis konnte Möller auch den Einwand entkräften, ein vollständiges Verbot der Gesichtsverschleierung würde gegen die Verfassung verstoßen. Tatsächlich geht es ja gerade um den Schutz der Verfassungsordnung als einer Ordnung der Freiheit und des Rechts. Möller warf den Abgeordneten der anderen Fraktionen Scheinheiligkeit vor, weil sie wüssten, dass Niqab und Burka derart gegen unsere Ordnung verstoßen, aber ihnen der Mut fehle, wirksam dagegen vorzugehen. Stattdessen befürworteten sie die faktische Zurückdrängung der Freiheit und unserer Lebensweise zugunsten von Parallelgesellschaften und Scharia. Mit der AfD werde es in Thüringen keine Ausbreitung von Scharia und Vollverschleierung geben, weil man es erst gar nicht zu Zuständen kommen lassen wolle, wie sie in Westdeutschland oder Berlin bereits herrschen.
Der Abgeordnete Dittes von der Linkspartei machte in seinem Beitrag zwar viele Worte, kam aber am Ende nicht über die üblichen Anwürfe hinaus und schwang wieder die Nazikeule. Ein Gesetz, das die Gesichtsverschleierung verbiete, führe in eine „totalitäre Gesellschaft“. Komisch nur, dass gerade die Gesellschaften totalitär sind, in denen heute die Vollverschleierung gang und gäbe ist. Der auch sonst einfallslosen SPD-Abgeordneten Marx fiel nichts anderes ein, als „Rassismus“ zu rufen und die CDU wollte sich nur auf halbe Sachen festlegen und stimmte wie alle anderen gegen den Gesetzentwurf der AfD-Fraktion. So bleibt klar, wer die Islamisierung unseres Landes vorantreibt und wer sie aufhalten will.
Den bisherigen Gesetzentwürfen der AfD folgten weitere aus dieser Fraktion, jetzt das „Fünfte Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen (Gesetz zur Einführung von Verfassungsreferenden)“. Dieser Gesetzentwurf zielt darauf ab, dass der Thüringer Landtag die Voraussetzungen dafür schaffen soll, dass das Volk künftig an Verfassungsänderungen mitwirken kann. Die Thüringer Verfassung sollte dafür nach dem Beispiel von Bayern und Hessen um die Möglichkeit für ein obligatorisches Referendum erweitert werden. Olaf Kießling (AfD) ergriff als Erster das Wort in der Aussprache. Er legte dar, dass die AfD wirke, indem deren Anträge und Gesetzentwürfe zwar regelmäßig von den anderen Fraktionen abgelehnt, von ihnen aber später mit eigenen Vorlagen ins Plenum eingebracht würden. Wie ernst es allerdings die LINKE (früher PDS) mit der direkten Demokratie meine, zeige sich daran, dass sie diese 25 Jahre lang eingefordert habe, aber jetzt gegen die Zulassung des Volksbegehrens gegen die Gebietsreform eine Klage vom Landesverfassungsgerichtshof prüfen lassen wolle. Kießling war sich sicher, dass die Bürger dieses unaufrichtige Handeln erkennen und schlussfolgerte: „Erst wenn das Volk das Handeln der Abgeordneten überwachen kann, ist der Kreis der demokratischen Kontrolle geschlossen“.
Auch nach den Klarstellungen von Stephan Brandner und der beantragten namentlichen Abstimmung konnte der Gesetzentwurf der AfD nur die Stimmen der eigenen Fraktion für sich verbuchen.
Zum „Thüringer Neutralitätsgesetz“, ebenfalls ein Gesetzentwurf der AfD-Fraktion, sagte Jörg Henke (AfD) in der Begründung, dass die Gesellschaft in Deutschland durch die Massenimmigration aus dem islamischen Raum religiös zunehmend heterogener werde. Der wichtigste Zweck des Staates sei es, für Frieden, Sicherheit und Ordnung zu sorgen. Nur ein religiös und weltanschaulich wirklich neutraler Staat erhalte das uneingeschränkte Vertrauen der Bürger. Deshalb forderte die AfD in ihrem Gesetzentwurf, dass Beamte, Angestellte sowie Auszubildende in den Bereichen Bildung und Erziehung, Justizvollzug, Rechtspflege sowie der Polizei keine sichtbaren religiösen oder weltanschaulichen Symbole oder auffallende, religiös oder weltanschaulich geprägte Kleidungsstücke tragen dürfen.
Mit Bezug auf das Verfassungsrecht und Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes ergänzte Stefan Möller, dass es keinen Anspruch auf das Ausleben von Glaubensbekenntnissen in staatlichen Institutionen gebe. Er begründete das mit der Notwendigkeit strikter staatlicher Neutralität, auch und besonders im Hinblick auf den massenhaften Zuzug von Menschen aus der arabisch-islamischen Zivilisation. Die deutliche Mehrzahl der Muslime könne die Trennung von Politik und Recht, unser Rollenverständnis und die traditionelle Lebensweise nicht kennen, weil sie aus einem Kulturraum komme, der diese Trennung nie praktiziert hat. Damit werde unsere Rechts- und Werteordnung einer massiven Belastungsprobe ausgesetzt.
In der nun folgenden Fragestunde wurden Themen behandelt, wie die Bereitstellung von Blutkonserven in Thüringer Krankenhäusern, Maßnahmen der Thüringer Landesregierung zur Integration von Langzeitarbeitslosen, der Sachstand bei der zusätzlichen Einstellung von Polizeianwärtern, die Einziehung (Abschaffung) von Notarstellen in Thüringen, der geplante Grundschulneubau in Bad Berka, Fragen zur Förderung durch das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz und weitere.
Für den neu einzusetzenden Untersuchungsausschuss mit der Nr. 6/3 gemäß § 5 Abs. 1 und 2 des Untersuchungsausschussgesetzes wurden als Vorsitzender Knut Korschewsky (LINKE) und als Stellvertretende Vorsitzende Marion Walsmann (CDU) gewählt. Dieser Untersuchungsausschuss wurde eingesetzt zur umfassenden Aufklärung der Vorwürfe des Amtsmissbrauches von beteiligten Ministern und Mitarbeitern wegen der erlassenen Schulprüfung für den Sohn von Minister Lauinger (GRÜNE).
Mit dem „Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes (Gesetz zur Neuregelung der Zusatzentschädigung für Vizepräsidenten des Thüringer Landtags und der zusätzlichen steuerfreien Aufwandsentschädigung für die Vorsitzenden der Ausschüsse)“ wurde ein weiterer Gesetzentwurf der AfD-Fraktion behandelt. Mit dem Gesetzentwurf wurde angestrebt, dass sich der Landtag für eine deutliche Senkung der Zusatzentschädigungen der Vizepräsidenten des Thüringer Landtags ausspräche. Außerdem könnten Ausschussvorsitzende keinen monatlich wiederkehrenden, zusätzlichen finanziellen Mehraufwand geltend machen, der eine über die Grund- und Aufwandsentschädigung hinausgehende Abgeltung erfordert. Zusätzliche steuerfreie Aufwandsentschädigungen seien daher zu streichen und damit den verfassungsrechtlichen Vorgaben anzupassen. Stephan Brandner begründete den Antrag damit, dass das zur Zeit in Thüringen geltende Gesetz die Anforderungen der Rechtsprechung nicht umsetze.
Volker Emde (CDU) qualifizierte den Gesetzentwurf der AfD ab, er käme aus der Propaganda-Abteilung und hätte das Ziel, Neid und Missgunst zu schüren. Astrid Rothe-Beinlich (GRÜNE) war der Meinung, dass sich die AfD nur mal wieder ein Thema rausgepickt hätte, um das Parlament vorzuführen. Nach den Äußerungen aus den anderen Fraktionen war davon auszugehen, dass sie sich mit dem Antrag der AfD nicht ernsthaft beschäftigt hatten. Stephan Brandner ging auf die Beiträge der Redner ein und gab zusätzliche Erläuterungen zum Gesetzentwurf. Die AfD wolle Steuergelder sparen, verfassungsrechtlich einwandfreie Regelungen schaffen und die Bezüge einzelner Abgeordneter – auch die von Stephan Brandner selbst – senken. Das aber sei aus der Sicht der Altparteien populistisch, neidschürend und „typisch AfD“.
Das „Zweite Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes“ war ein weiterer Gesetzentwurf der AfD-Fraktion. Das derzeitige Thüringer Ladenöffnungsgesetz sieht vor, dass Tankstellen Bäcker- und Konditorwaren, Blumen sowie Zeitungen und Zeitschriften auch an Sonn- und Feiertagen ganztägig verkaufen dürfen. Demgegenüber ist der Verkauf dieser Artikel und von selbst erzeugten landwirtschaftlichen Produkten in den entsprechenden Geschäften nur an fünf hintereinander folgenden Stunden erlaubt, was zur Benachteiligung dieser Verkaufsstellen führt. Mit dem Gesetzentwurf wollte die AfD erreichen, dass die bisherige Einschränkung der Verkaufszeit auf fünf Stunden gestrichen wird. Dabei solle der Arbeitnehmerschutz in hohem Maße erhalten bleiben. Stephan Brandner begründete das in seiner Rede damit, dass mit der Neuregelung die Inhaber kleiner Geschäfte selbst entscheiden können, in welchem Umfang diese an Sonn- und Feiertagen geöffnet werden sollen. Ganz in ihrem liberalen Sinn wolle die AfD mehr Freiheit und weniger Regulierung.
Die von Brandner gewünschte sachliche Diskussion kam aber nur sehr eingeschränkt zustande. So war Ina Leukefeld (LINKE) der Meinung, dass das Ladenöffnungsgesetz keine Regelung zur Generierung von Umsatz sei, sondern ein Arbeitnehmerschutzgesetz. Elke Holzapfel (CDU) schloss sich dieser Begründung im Wesentlichen an und schlussfolgerte, dass das bestehende Gesetz den Belangen des Gemeinwohls entspreche. Stefan Möller nannte weitere Gründe für den Gesetzentwurf der AfD. So gehe es auch darum, traditionelle Handwerksbetriebe der Bäcker zu entlasten und den Arbeitnehmer als mündige Person wahrzunehmen, die entscheidet, wann sie arbeitet. Für den Arbeitnehmerschutz und die Familienfreundlichkeit sollten sich die Koalitionsfraktionen um andere Dinge kümmern, zum Beispiel um bezahlbare Kindergartenbeiträge oder um unbefristete Arbeitsstellen. Auch die Kettenbefristungen, das heißt die dauerhaften Beschäftigungen von Angestellten mit immer neuen befristeten Arbeitsverträgen müssten beendet werden.
Es folgte der Gesetzentwurf der Landesregierung „Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Erwachsenenbildungsgesetzes“. Dieser beinhaltete eine Novellierung des Thüringer Erwachsenenbildungsgesetzes durch die Änderung betreffender Bestimmungen und eine unbefristete Geltungsdauer des geänderten Gesetzes. Wiebke Muhsal (AfD) erkannte in diesem Gesetzentwurf hauptsächlich Worthülsen, wie „Grundkompetenzen stärken“, „Vielfalt der Teilnehmenden“, „Grundbildungskompetenzen“, „interkulturelle Öffnung“ und einige weitere. Ebenfalls fehle nicht die gendergerechte Sprachverunstaltung, meinte Muhsal. Weiterhin wolle die Landesregierung Bildungsprojekte fördern, die von besonderem öffentlichem Interesse sind. Diese sollen sich mit aktuellen gesellschaftlichen und gesellschaftspolitischen Problemen befassen. Was das genau ist, liege häufig im Auge des Betrachters. Die Landesregierung schaffe mit dieser Regelung ein Einfallstor für mehr Extremismus, mehr Indoktrination und für die Abschaffung der freien Meinungsäußerung.
Das „Sechste Gesetz zur Änderung des Thüringer Blindengeldgesetzes“, ebenfalls ein Gesetzentwurf der Landesregierung, beinhaltete im Wesentlichen eine Erhöhung des monatlichen Blindengeldes um 100 Euro sowie die drei Schritte, in deren Rahmen diese Anhebung erfolgen soll. Mit dieser Neuregelung werde der vor einiger Zeit noch gut geregelte Zustand des Thüringer Blindengeldes zumindest teilweise wieder hergestellt, wie Corinna Herold darlegte. In Anbetracht der Kosten, die vom Blindengeld zu bestreiten sind, plädiere die AfD-Fraktion für eine großzügigere Regelung und die Anhebung in einem Schritt auf den bundesdeutschen Durchschnitt.
Das „Thüringer Gesetz zur Änderung der haushaltsrechtlichen Bestimmungen zur energetischen Sanierung und weiterer kommunalrechtlicher Bestimmungen“ war ebenfalls ein Gesetzentwurf der Landesregierung. Olaf Kießling erläuterte die Ablehnung der AfD-Fraktion zu diesem Gesetzentwurf. Danach seien die Anforderungen an eine Förderung für Maßnahmen zur energetischen Sanierung eines Hauses unrealistisch hoch. Zudem stelle sich die Frage, wer die Kosten für die energetische Sanierung von Gebäuden in öffentlicher Hand trägt. Hinzu komme, dass die Darlehenszinsen am Geldmarkt zur Zeit äußerst niedrig sind, weshalb es keinen Sinn für eine Kommune mache, ein zinsvergünstigtes öffentliches Darlehen aufzunehmen. Kießling endete mit der Frage, warum Steuergelder ausgegeben werden sollen für eine energetische Sanierung, die nach wie vor sehr umstritten ist.
Der nächste Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN trug den Titel „Das Thüringer Verkehrssicherheitsprogramm bis 2020? Halbzeitbilanz und Handlungsoptionen“. Darin wurde die Landesregierung aufgefordert, dem Landtag einen Bericht über den aktuellen Stand bei der Verkehrssicherheit zu geben. Insbesondere sollten die Verkehrs- und Unfallentwicklung in Thüringen und die Umsetzung des Verkehrssicherheitsprogramms betrachtet werden. Nach der Meinung von Stephan Brandner war dieser Antrag an Überflüssigkeit kaum zu überbieten. Die Verkehrssicherheit sei zwar ein wichtiges Thema, aber nicht für eine Landtagsdebatte geeignet.
Den Plenumsbericht vom 30.09.2016 lesen Sie morgen.
Birgit Noll