Mit dem Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 27 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes begann der dritte Plenumstag. Stephan Brandner sprach seine Zustimmung dafür aus, dass sich der Verfassungsschutzbericht offenbar mit allen Formen des Extremismus beschäftige und dankte dem Berichterstatter Dieter Hausold (LINKE) ausdrücklich, dass dieser auch den Linksextremismus beleuchtet hatte. Leider war die AfD von der Arbeit der parlamentarischen Kontrollkommission ausgeschlossen worden. Den „Deutschen Demokratischen Fraktionen“ im Landtag gehe es darum, die Fundamente des Verfassungsschutzes als solchen in Angriff zu nehmen. Brandner nannte es einen Skandal, dass die Antonio-Amadeo-Stiftung unter Leitung von Anetta Kahane, deren Tätigkeiten für den Staatssicherheit der DDR als IM „Victoria“ bekannt sind, die Dokumentationsstelle für „Menschenrechte, Grundrechte und Demokratie“ in Thüringen leiten wird. Die Schaffung dieser Dokumentationsstelle, die jährlich mit 250.000 Euro aus Steuermitteln gefördert wird, wurde nicht öffentlich ausgeschrieben.,

Der Gesetzentwurf der Landesregierung „Thüringer Gesetz über die Grundsätze von Funktional- und Verwaltungsreformen (ThürGFVG) dient der gesetzlichen Verankerung der im Leitbild „Zukunftsfähiges Thüringen“ vorgesehenen Ziele und wesentlichen Vorgaben für eine Funktional- und Verwaltungsreform in Thüringen. Jörg Henke stellte zu Beginn seiner Rede fest, dass die Wichtigkeit und Tragweite, die diesem Gesetz von den Regierungsfraktionen beigemessen werden, sich schon dadurch ausdrücken, dass es in der Hälfte der gewöhnlichen Redezeit behandelt wird. Es werden vorwiegend diktatorische Vorgaben gemacht, so dass sich das Gesetz wie ein Positionspapier liest. Es fehlt an konkreten Aussagen, so werden keine Aufgaben genannt, die kommunalisiert werden sollen, Kostenschätzungen werden nicht vorlegt und der Personalübergang nicht geregelt. Dieser Gesetzentwurf wird seinem eigenen Titel nicht gerecht und gehört zurückgezogen und überarbeitet.

Der nachfolgende Antrag der CDU-Fraktion trug den Titel: „Stärkung der kommunalen Finanzkraft und Selbstverwaltung – Kürzungen im kommunalen Finanzausgleich revidieren“. Darin wird die Landesregierung aufgefordert, dem Landtag bis zur Plenarsitzung im August 2016 einen Gesetzentwurf zur Beratung vorzulegen, der über eine pauschalierte Zuweisung an finanzschwache Kommunen die kommunale Finanzkraft und Selbstverwaltung stärkt.

Jörg Henke verwies in seiner Rede darauf, dass im Zeitraum von 2010 bis 2015 durchschnittlich über 100 Kommunen in Thüringen keine Rücklagen hatten. Deshalb ist die Stärkung der Finanzkraft der Kommunen ein wichtiges Thema. Die Personalausgaben und Sozialleistungen steigen, während die kommunalen Investitionen sinken. Leider ist die Novellierung des kommunalen Finanzausgleiches der Landesregierung im Jahr 2015 ein Schritt in die falsche Richtung. So wurden die Leistungen aus dem kommunalen Finanzausgleich gegenüber dem Jahr 2014 um 100 Millionen Euro abgeschmolzen. Dabei sind die Thüringer Kommunen im ostdeutschen Vergleich bereits benachteiligt. Sie bekommen nicht nur die wenigsten Zuweisungen pro Einwohner, sie sind auch die einzigen, bei denen die Zuweisungen im Jahr 2015 gegenüber 2014 gesunken sind. Henke bezeichnete das als ein wahres Armutszeugnis für Rot-Rot-Grün.

Björn Höcke bat die CDU-Fraktion, ihren Antrag zu trennen, weil die Punkte Eins bis Drei die Zustimmung von Seiten der AfD-Fraktion bekommen könnten, nicht aber der Punkt Vier. Dieser beinhaltete die Forderung, den kreisangehörigen Gemeinden, kreisfreien Städten und Landkreisen seitens des Landes zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 89 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen. Damit sollten die Auswirkungen des novellierten kommunalen Finanzausgleiches im Übergangsjahr 2016 gemildert werden. Im Namen der Landesregierung lehnte Staatssekretär Udo Götze den CDU-Antrag ab, sicherte aber die Überarbeitung des kommunalen Finanzausgleiches zu. Die Trennung der Punkte in einzelne Beschlüsse wurde von der CDU beantragt, aber allesamt mehrheitlich durch die Koalitionsfraktionen abgelehnt.

Nach dem zweiten Teil der Fragestunde wurde das Plenum mit dem „Thüringer Gesetz zu dem Neunzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag“ befasst, einem Gesetzentwurf der Landesregierung. Dieses Gesetz müsse rechtzeitig vor dem 1. Oktober 2016 in Kraft treten, weil der Neunzehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag gegenstandslos werde, wenn nicht bis zum 30. September 2016 alle Ratifikationsurkunden der Länder hinterlegt sind.

Der vorliegende Gesetzentwurf sei für die AfD-Fraktion nicht zustimmungsfähig, sagte Stephan Brandner in seinem Beitrag. Prinzipiell kritisch sieht die AfD den weiteren Ausgriff der Öffentlich-Rechtlichen auf das Internet durch die Schaffung eines Online-Angebots für Jugendliche von 14 bis 29 Jahren. Brandner stellte in Frage, ob das von den Öffentlich-Rechtlichen verfolgte Ziel, ein jüngeres Publikum via Internet an die Öffentlich-Rechtlichen zu binden, auf die nun anvisierte Weise überhaupt zu erreichen sei. Er bemerkte, eine Verbesserung und Konzentration des linearen Angebots im öffentlich-rechtlichen Rundfunk jedenfalls könne viel besser dazu führen, dass sich junge Menschen besser angesprochen fühlen. So könnten die Öffentlich-Rechtlichen ihrem Sendeauftrag ohne weiteres nachkommen, ohne sich auf zweifelhafte Internet-Experimente einlassen zu müssen. Außerdem wurden seitens der AfD-Fraktion die im Rundfunkänderungs-staatsvertrag vorgesehene freiwillige Selbstkontrolle zum Jugendmedienschutz im Onlinebereich sowie der datenschutzrechtlich bedenkliche Meldedatenabgleich kritisiert. Mit dem Meldedatenabgleich sollen den Öffentlich-Rechtlichen abermals Einwohnerdaten der Meldebehörden übermittelt werden. Aus Sicht der AfD muss das rundfunkpolitische Ziel sein, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk auf ein sinnvolles Maß zu schrumpfen und grundsätzlich neu zu strukturieren.

Der Gesetzentwurf wurde mit allen Stimmen außer der AfD-Fraktion beschlossen.

Ein weiterer Gesetzentwurf der Landesregierung war das Gesetz zur Änderung des Thüringer Studentenwerksgesetzes und anderer Gesetze. Inhalt dieses Gesetzentwurfes war der Abschluss einer Ziel- und Leistungsvereinbarung des zuständigen Ministeriums mit dem Studentenwerk. Letzteres soll außerdem in „Studierendenwerk“ umbenannt werden, um eine „diskriminierungsfreie“ Bezeichnung zu haben.

Wiebke Muhsal bezog sich auf ihre vorhergehende Rede im Plenum zu diesem Thema, dass die Umbenennung des „Studentenwerkes“ eine Vergewaltigung der deutschen Sprache sowie ideologisch motivierter Unsinn sei. Außerdem schade der Plan der Landesregierung, die Auszahlung von staatlichen Finanzhilfen an ideologische Komponenten zu binden, dem Studentenwerk. Mit der Neuregelung könne das Studentenwerk nicht mehr verlässlich planen.

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Thüringer Anerkennungsgesetzes und anderer Gesetze merkte Corinna Herold an, dass die Anerkennung der Abschlüsse der Fachhochschule Nordhausen zu begrüßen ist. Dagegen wird die Senkung der Zugangsvoraussetzungen für Pflegehilfspersonal ein brisantes Thema, weil dadurch dem Pflegenotstand nicht wirkungsvoll begegnet werden kann. Außerdem wird von der AfD-Fraktion die Umsetzung der EU-Richtlinie kritisch gesehen, zum Beispiel reiche die Sprachausbildung von medizinischem Personal nicht aus.

Die Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellten den Antrag: „Verbesserung der Beschulung von zugewanderten und geflüchteten Kindern und Jugendlichen“. Geregelt werden sollen die Umsetzung der Schulpflicht sowie das Aufnahmeverfahren, die Personalsteuerung und die Unterstützung der Schulen und Bereitstellung von Lernmitteln. Beschlossen wurde die Überweisung in den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport.

Ebenfalls auf Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde das „Verbot von Ausschreibungen durch Krankenkassen bei der Versorgung mit Arzneimitteln in Thüringen“ behandelt. Corinna Herold sah es als befremdlich an, dass sich die LINKE „zur Lobbygruppe für gut situierte Apotheken aufgeschwungen hat“. Diese Debatte fällt nicht in die Kompetenz des Thüringer Landtages. Es werde über Sachverhalte gesprochen, die im Moment für Thüringen überhaupt nicht relevant sind.

Die AfD-Fraktion brachte den Gesetzentwurf: „Gesetz zur Änderung des Landeswahlgesetzes und über den Neuzuschnitt der Wahlkreise“ ein. Der Entwurf zielt darauf ab, die Anzahl der Abgeordneten im Thüringer Landtag zu reduzieren und an ein deutschlandweit durchschnittliches Verhältnis von Abgeordneten zu Einwohnern anzugleichen.

Wie auch schon in der ersten Beratung wurde der Gesetzentwurf mit den Stimmen aller anderen Fraktionen außer der AfD abgelehnt.

Es folgte die zweite Beratung zu einem weiteren Gesetzentwurf der AfD-Fraktion: „Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes“. Damit möchte die AfD den Studenten die Möglichkeit geben, aus der verfassten Studentenschaft austreten zu können. Wie Wiebke Muhsal darlegte, „habe der normale Student heute kein Verhältnis mehr zur öffentlich-rechtlichen Studentenschaft“.

Auch die von Stefan Möller beantragte namentliche Abstimmung änderte nichts an der Ablehnung durch alle anderen Fraktionen.

Als allerletzter Tagesordnungspunkt in diesem Plenum wurde behandelt: Einsprüche des Abgeordneten Brandner (AfD) gemäß § 37 Abs. 7 Satz 1 GO 6. Stephan Brandner hatte mehrere Einsprüche gegen Ordnungsmaßnahmen aus den Plenartagungen des Monates Mai eingelegt. Alle Einsprüche zu den Ordnungsrufen und dem darauffolgenden Sitzungsausschluss wurden mit den Stimmen in bekannter Einheitlichkeit von den Fraktionen der LINKEN, SPD, GRÜNEN und CDU abgelehnt.

Damit verabschiedete der Landtagspräsident alle Abgeordneten und Mitglieder der Landesregierung in die Sommerpause.

Birgit Noll