Zumindest über das Thüringer Landesprogramm für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit hat die Landesregierung in der Vergangenheit Fahrten zu sogenannten „Gegendemonstrationen“ finanziert bzw. finanzieren lassen. Daher hat Stephan Brandner, stellvertretender Vorsitzender der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, in einer kleinen Anfrage nach der steuer- und sozialrechtlichen Behandlung von Berufs- und gewerblichen Gegendemonstranten gefragt.

In ihrer Antwort auf die Anfrage räumte Finanzministerin Heike Taubert nun ein, dass „Vereine (…) eine Unterstützung für die Organisation von Demonstrationen bewilligt bekommen“. Brandner dazu: „Gemeint sind damit natürlich Gegendemos zu bürgerlichen Kundgebungen. Und damit bestätigt Taubert eindeutig, dass es in Thüringen staatlich finanzierte und oft gewalttätige Demonstrationen gegen von der Ramelow-Regierung nicht erwünschte Meinungen gibt. So etwas erwartet man eigentlich nur in nichtdemokratischen Staaten.“ Taubert habe inhaltlich allerdings nur die erste von insgesamt sieben Fragen beantwortet und ansonsten auf ihre Antwort verwiesen, dass aus dem Landesprogramm „keine Gelder oder vergleichbare Bezüge an natürliche Personen für deren Teilnahme an Demonstrationen ausgelobt und ausgezahlt werden“. Ob indirekt – also zum Beispiel über Vereine oder andere Organisationen – Zahlungen an Demonstrationsteilnehmer erfolgt seien, habe Frau Taubert bewusst offengelassen. „Damit wird verschleiert und bleibt zumindest unklar, ob Personen Geld für ihre Demotätigkeit im Sinne des von der Landesregierung Gewünschten bekommen“, so Brandner. Die Antwort der Landesregierung sei ungenügend und ausweichend. Dies mache sehr skeptisch. „Wir werden uns damit nicht abspeisen lassen und konkrete Nachfragen stellen.“

 

Quelle: AfD-Fraktion