Verabschiedet auf der Klausurtagung der Fraktion am 22.03.2016

Die im Grundgesetz und in der Verfassung des Freistaats Thüringen garantierte Religionsfreiheit ist ein nicht zur Disposition stehendes Grundrecht. Sie trägt in besonderer Weise zum Gelingen des gedeihlichen Zusammenlebens in einer pluralistischen Gesellschaft bei und ist daher ein hohes politisches Gut, dem wir uns verpflichtet wissen.

Die Religionsfreiheit setzt den säkularen Rechtsstaat mit seiner Trennung von Religion und Politik voraus. Im säkularen Rechtsstaat werden die Gesetze von den gewählten Parlamenten verabschiedet; Rechte sowie Pflichten der Bürger dürfen in ihm nicht von einem religiösen oder einem sonstigen weltanschaulichen Bekenntnis abhängig gemacht werden. Wie in ganz Europa, so ist auch in Deutschland die säkulare Staatsordnung in einem langen und oftmals schmerzvollen historischen Prozess durchgesetzt worden. In ihm wurde die religiöse Neutralität des Staates erkämpft und die religiöse Toleranz als Bürgertugend etabliert. Kulturelle Grundlage hierfür sind die griechisch-römische Antike, das Christentum und die Aufklärung. Aus ihnen gingen die christlich-humanistischen Werte hervor, auf denen der freiheitliche Staat beruht.
Der Islam kennt die Trennung von Religion und Politik nicht. Die Scharia als spezifisch islamische Rechtsordnung sieht die Rechte und Pflichten der Menschen als von Allah befohlen. Sie ist eine nicht-säkulare Rechtsordnung, die Geltungsanspruch für alle Menschen erhebt und die in zentralen Aspekten mit dem Verfassungsstaat unvereinbar ist.

Die Präsenz des Islam in Deutschland stellt vor diesem Hintergrund eine besondere politische und rechtliche Herausforderung auch in Thüringen dar. Dieser Herausforderung ist in strikter Orientierung an den Prinzipien des säkularen Rechtsstaates zu begegnen. Die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag vertritt daher folgende Leitlinien im Umgang mit dem Islam:

• Wir lehnen alle Bestrebungen ab, die Scharia in Deutschland hinzunehmen oder sie gar in Teilbereichen unserer Gesellschaft als geltendes Recht zu akzeptieren. Der Rechtsstaat ist in der Pflicht, der Etablierung einer Scharia-Paralleljustiz im Schatten islamischer Parallelgesellschaften entschieden entgegenzutreten.

• Wir sehen die Islamverbände in Deutschland in erster Linie als ethnisch bzw. national geprägte politische Interessenverbände. Sie sind keine Religionsgemeinschaften im Sinne der christlichen Kirchen. Daher verbietet sich ihre Gleichstellung mit den Kirchen.

• Viele Islamverbände in Deutschland stehen für eine strenge und traditionalistische Lesart des Islam, die der Akzeptanz der säkularen Rechtsordnung entgegenwirkt. Den institutionalisierten Einfluss dieser Verbände auf die deutsche Islam- und Integrationspolitik sehen wir äußerst kritisch, zumal viele Muslime diese Verbände nicht als ihre Vertretung anerkennen.

• Islamverbände und Moscheegemeinden werden häufig von islamischen Staaten wie Saudi-Arabien und der Türkei finanziert und stehen unter entsprechenden politischen Einflüssen. Wir fordern eine Verpflichtung zur Offenlegung ihrer Finanzquellen und die Unterbindung finanzieller Abhängigkeiten vom Ausland.

• In vielen Moscheegemeinden predigen Imame, die hierfür aus islamischen Ländern nach Deutschland kommen. Abgesehen davon, dass diese Imame meist nicht die deutsche Sprache sprechen, sind sie weder mit den deutschen Lebensverhältnissen noch mit den politischen und rechtlichen Gepflogenheiten in Deutschland vertraut. Wir fordern, dass Imame deutsche Sprachkenntnisse vorweisen müssen und in der deutschen Sprache predigen, dass sie eine religiöse Ausbildung in Deutschland absolvieren und ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben.

• Die Religionsfreiheit ist kein „Supergrundrecht“, das sämtliche Aspekte des Islam unter den Schutz der Verfassung stellt. Sie gewährt nicht das Recht, eine politische Agenda durchzusetzen und schützt auch nicht ohne weiteres alle weltlichen Aktivitäten von Religionsgemeinschaften. Der Moscheebau etwa ist nicht allein am Recht der freien Religionsausübung zu bemessen, weil Moscheen auch weltliche Zentren sind – nämlich Versammlungs-, Wirtschafts- und Unterrichtsgebäude muslimischer Gemeinden.

• Religionsfreiheit ist nicht das Recht, sich der Anpassung an die Rechts- und Werteordnung Deutschlands zu verweigern.

• Eine drohende Islamisierung Deutschlands und Europas ist kein abwegiges Gedankenkonstrukt, sondern kann sich auch unterhalb der Schwelle einer vollständigen Abschaffung der säkularen Staatsordnung z. B. durch den Import innerislamischer Konflikte, die (teilweise) Aufhebung der Trennung von Religion und Politik, die Etablierung islamischer Parallelgesellschaften sowie den mehr oder weniger sanften Zwang zur Rücksichtnahme auf muslimische Verhaltensregeln zeigen. Beispiele sind die aus falscher Toleranz erfolgende Streichung von Schweinefleisch aus den Speiseplänen einiger Kindergärten, Anzeichen einer Akzeptanz von Regeln der Scharia in der Rechtsprechung deutscher Gerichte, eine besondere Behandlung muslimischer Schüler beim Schwimmunterricht bzw. bei Klassenfahrten oder gesonderte Schwimmbadzeiten für Frauen und Mädchen. Wir lehnen entsprechende Tendenzen im öffentlichen Leben Deutschlands ab.

• In der Auseinandersetzung mit dem Islam darf es keine Einschränkung der Meinungs , Presse-, Wissenschafts- oder Kunstfreiheit geben. Dabei ist es gleichgültig, ob die Einschränkung freiwillig (durch Selbstzensur), durch moralischen öffentlichen Druck oder durch eine entsprechende Politik auf kommunaler, Landes-, Bundes- oder EU-Ebene erfolgt.

• Wir setzen auf die Kooperation mit denjenigen Muslimen, die den säkularen Rechtsstaat ohne Wenn und Aber anerkennen und die einen Weg beschreiten, ihren Glauben in einer Weise auszuüben, die mit unserer Lebensweise, unseren Traditionen und unserem Rollenverständnis von Mann und Frau nicht kollidiert.

Quelle: AfD-Fraktion