Von Stefan Möller, migrationspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion

Die Bundesregierung hat die frühzeitigen Warnungen vor einem wachsenden Asylbewerberzustrom nach Deutschland und der daraus resultierenden Überforderung unseres Landes erst viel zu spät ernst genommen. Insbesondere Bundeskanzlerin Merkel hat mit der aktiven Förderung der Einreise von Asylbewerbern aus sicheren Drittstaaten wie Ungarn den europäischen Asylrechtsrahmen gebrochen und damit die Dynamik der gigantischen Migrationsbewegung weiter angefacht. Unter gewaltigem Druck stehend haben die an der Bundesregierung beteiligten Parteien CDU, CSU und SPD am 5. November wieder einmal einen Asylkompromiss verabschiedet, der mit Sicherheit nicht der letzte gewesen sein wird. Der innerkoalitionäre Frieden hielt zudem nur kurz.

CDU, CSU und SPD haben in ihrem Beschluss zwar einige AfD-Forderungen übernommen. So ist es richtig, die Asylverfahren für Menschen aus sicheren Herkunftsstaaten deutlich zu beschleunigen und diese in besonderen Aufnahmeeinrichtungen unterzubringen. Solche Maßnahmen hätten jedoch bereits vor Monate ergriffen werden müssen. Nun reichen diese beschlossenen Schritte nicht aus, um eine Trendwende bei den Asylbewerberzahlen zu erreichen. Vielmehr sind deutlichere Signale notwendig, die kurzfristig umgesetzt werden müssen. Aufbauend auf ihr Asyl-Positionspapier vom Juni fordert die AfD Fraktion:

1. Die Verhinderung der illegalen Einreise muss konsequent durch geeignete Maßnahmen unterstützt werden. Die Einrichtung von Transitzonen und Einführung des Flughafenverfahrens an allen von illegaler Einreise betroffenen Grenzbereichen Deutschlands wäre hierfür das Mittel der Wahl.

2. Die Grenzen müssen endlich mit Hilfe geeigneter Einheiten der Bundeswehr gesichert werden, bei Gewalttätigkeiten etwa durch Einsatz von Tränengas und Wasserwerfern.

3. Für Asylantragsteller und abgelehnte Asylbewerber darf es keine Sozialleistungen durch Geldzahlungen mehr geben. Stattdessen dürfen nur noch Sachleistungen erbracht werden.

4. Die deutliche Überforderung unseres Landes mit der in ihrer Dynamik nicht nachlassenden Völkerwanderung zeigt, dass das Grundrecht auf Asyl nicht schrankenlos gewährleistet werden kann. Eine maßvolle verfassungsrechtliche Einschränkung, die das Asylrecht im Kern erhält, wäre z. B. die Einführung von Jahresobergrenzen oder die Beschränkung auf eine Aufnahme von Kontingentflüchtlingen.

5. Die deutliche Einschränkung des Familiennachzugs ist unumgänglich. Dieser muss Ausnahmecharakter haben.

Ergänzt werden müssen diese Maßnahmen durch eine demokratische Entscheidung über Art und Ausmaß der Zuwanderung, welche allein durch Wahlen nicht ausreichend legitimiert ist. Es geht schließlich um die Zusammensetzung unserer Gesellschaft, unseren zukünftigen Wertekanon und den Erhalt der Bereitschaft zur innergesellschaftlichen Solidarität. Daher fordern wir die Ein- und Durchführung entsprechender direktdemokratischer Elemente wie Volksentscheide auf Bundesebene. Zu den genannten Punkten hat die AfD-Fraktion eine Vielzahl von Anfragen und Anträgen im Landtag eingebracht.

Positionspapier der AfD-Fraktion zur Flüchtlings-, Asyl- und Einwanderungspolitik