Die Thüringer Kommunen müssen als Rückgrat des Freistaates die Mittel bekommen, die sie für die Erfüllung ihrer vielfältigen Aufgaben benötigen. Daher hat sich die AfD-Fraktion mit einem Antrag im aktuellen Plenum des Landtags für deren finanzielle Stärkung eingesetzt. Die Ablehnung des Antrags durch die übrigen Landtagsfraktionen zeuge von fehlendem Verständnis für die Belange der Kommunen, kritisierte Jörg Henke, innenpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag.

Die AfD-Fraktion forderte, dass sich die Thüringische Landesregierung auf Bundesebene dafür einsetzt, Bundesmittel für Kommunen gerecht zu verteilen. „Es würde helfen, wenn der Königsteiner Schlüssel, der sich aus dem Steueraufkommen und der Bevölkerungszahl des jeweiligen Landes zusammensetzt, gesetzlich verpflichtend eingeführt wird. Dadurch käme es zu einer Mittelverteilung, die dem Bedarf der Thüringer Kommunen entspricht“, sagte Henke. Thüringen dürfe nicht benachteiligt werden, wie es beim aktuellen kommunalen Hilfspaket des Bundes leider der Fall sei.

„Die Landesregierung steht zudem in der Pflicht, Bundesmittel für Kommunen vollständig weiterzugeben. Es darf keine Haushaltssanierung des Landes auf dem Rücken der Kommunen stattfinden“, so Henke. Die Ablehnung des Antrags durch die CDU sei besonders enttäuschend, da sie dieses Problem ebenfalls erkannt habe. In ihrem Antrag zur Weiterreichung von Bundesmitteln an Kommunen für die Flüchtlingshilfe thematisierte sie genau das gleiche Problem. Hieran zeige sich laut Henke, dass die CDU parteitaktisch abstimme, statt eigene Überzeugungen zu vertreten.

Außerdem setzt sich die AfD-Fraktion dafür ein, dass bei Gesetzesentwürfen die aus dem Mehraufwand an Verwaltung herrührenden Kosten für die Kommunen aufgeführt werden. Dies sorge für Transparenz und beuge einer ungehinderten Kostenentwicklung vor. „Wenn das Land erhöhte Standards setzt – ob bei der Inklusion oder im Bereich der Kindertageseinrichtungen – muss es den Kommunen auch die finanziellen Mittel geben, um diese Standards umsetzen zu können. Wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen. Das ist bisher nicht der Fall“, schließt Henke.

Quelle: AfD-Fraktion