Das Oberlandesgericht Rostock hat der WeltN24 GmbH nunmehr in zweiter Instanz mit Urteil vom 21.02.2018 untersagt, das frei erfundene Zitat: „[…] Björn Höcke aus Thüringen ist dabei, hetzt ‚Türken raus!‘, Parolen, die ankommen […]“ weiter zu verbreiten. Die Richter stellen klar: „Zwar ist der Begriff der ‚Meinung‘ in Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG grundsätzlich weit zu verstehen […]. Auch nach diesem weiten Meinungsbegriff ist aber die Äußerung, der Kläger habe wörtlich ‚Türken raus!‘ gesagt, keine Meinungsäußerung, sondern eine – unstreitig unwahre – Tatsachenbehauptung. Ein falsches Zitat wird vom Grundrecht der Meinungsfreiheit aber nicht geschützt […].“
Dazu sagt Stefan Möller, parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Fraktion:
„Das Gericht bestätigte damit das ehrenrührige, rechtswidrige Verhalten der WeltN24 GmbH durch das Falschzitat. Für jeden aufrechten Journalisten wäre solch eine Feststellung ein Schlag ins Gesicht. Es bleibt abzuwarten, ob die WeltN24 GmbH den nun eingetretenen Schaden am eigenen Ruf zum Anlass nimmt, über journalistische Standards und die Vorteile von Neutralität in der politischen Berichterstattung nachzudenken.“
Quelle: AfD-Landtagsfraktion