Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag fordert die Verankerung der deutschen Sprache im Grundgesetz. Während die Nennung der Landessprache in einem Großteil der anderen EU-Mitgliedsstaaten, wie Belgien, Bulgarien, Estland und Finnland, selbstverständlich ist, sucht man diese im deutschen Grundgesetz vergebens. Das soll durch einen in den Deutschen Bundestag eingebrachten Gesetzentwurf, durch den die „Landessprache Deutsch“ in einem neu einzufügenden Art. 22 Abs. 3 im Grundgesetz festgeschrieben wird, geändert werden. Damit würden Staat und Politik verpflichtet, die deutsche Sprache zu pflegen und ihrer fortschreitenden Verdrängung entgegenzuwirken.

Der AfD-Bundestagsabgeordnete Brandner, selbst langjähriges Mitglied des Vereins Deutscher Sprache, macht deutlich, dass die Pflege der deutschen Sprache viel mehr als nur symbolischer Natur sei: „Nicht nur Anglizismen, sondern auch Einflüsse aus anderen Ländern verdrängen zunehmend die deutsche Sprache. Diese ist ein bedeutender Teil unserer Kultur und darf nicht zu Gunsten vermeintlich moderner internationaler Wortschöpfungen aufs Spiel gesetzt werden. Die Verankerung der Sprache in der Verfassung eines Landes ist dabei nicht mehr oder weniger als eine Selbstverständlichkeit und wird in Deutschland auch breit unterstützt: So sprachen sich bereits der langjährige Bundestagspräsident Norbert Lammert, die CDU auf ihrem Parteitag im Jahr 2008 und mit einer Unterschriftensammlung knapp 50.000 Bürger dafür aus. Nun wird endlich durch die AfD gehandelt!“

Quelle: Landesgruppe Thüringen der AfD-Bundestagsfraktion