Wie die Staatsanwaltschaft Gera mitteilt, waren die Äußerungen des AfD-Bundestagsabgeordneten Stephan Brandner, auch Justiziar der AfD-Bundestagsfraktion, die jüngst in sämtlichen Medien für Furore sorgten, offensichtlich ohne jede strafrechtliche Relevanz. Der Prüfvorgang ist daher ohne die Einleitung von Ermittlungen beendet worden (Az. StA Gera: 127 Js 1144/18).
Namentlich handelte es sich zum einen um eine Veröffentlichung Brandners, die eine freiverkäufliche Zwille zeigte, zum anderen um das Bild einer Hippe, die fälschlicherweise in nahezu sämtlichen Medien als „Machete“ bezeichnet wurde, bei der es sich aber laut Staatsanwaltschaft um ein „waffenrechtlich unbedenkliches Gartenwerkzeug“ handelte.
Die Staatsanwaltschaft führte aus, dass es jedem unbenommen sei, auf „eine oder mehrere Personen oder ein Ereignis zu warten“ und „dies auf sozialen Medien kundzutun“, sowie „diese Verlautbarungen mit mehr oder weniger passenden Abbildungen von Haushaltsgegenständen zu illustrieren und die Öffentlichkeit um Vorschläge zur Verwendung der abgebildeten Haushaltsgegenstände zu bitten“.
Auch Brandners Bezeichnung des „Zentrums für politische Schönheit“ als „bekloppte Kunst-Bollos, die in Bornhagen rumirren“, ist strafrechtlich irrelevant und eine zulässige Meinungskundgabe.
Brandner zeigt sich wenig überrascht über das Ergebnis der Staatsanwaltschaft: „Nur weil ein paar Antifanten und linke ‚Medienschaffende‘, die offenbar noch nie Kontakt mit Arbeitsgeräten hatten, glaubten, eine Machete zu erkennen, begann eine vollkommen unbegründete Hexenjagd der Medien auf mich, dankbar aufgegriffen sogar von Altparteienpolitikern im Deutschen Bundestag! Wie unsinnig und haltlos dies war, zeigt sich jetzt durch die Äußerungen der Staatsanwaltschaft. Wir sollten uns wieder wichtigen Dingen zuwenden.“
Quelle: afdkompakt.de