Das sogenannte NetzDG ist wie sein Name klingt, ein Machwerk zur Zersetzung von Vernetzungen, Meinungsäußerungen und Informationswegen im Internet, einem der verbliebenen Orte freier Äußerungen. Begründet mit dem angeblichen Kampf gegen „Hassrede“, ist diese Zensur aus dem Hause Maas in Wirklichkeit ein Instrument zur Bekämpfung der Opposition, der parlamentarischen und der außerparlamentarischen. Denn was „Hassrede“ ist und damit strafrechtlich relevant, bestimmen nun nicht mehr die Gerichte, sondern profitorientierte Privatkonzerne, nach Maßgabe des Heiko Maas. Der wiederum aus seiner Sympathie für linksextreme Positionen erst gar keinen Hehl macht. Und zu diesem Zwecke auch mit der ehemaligen Stasi-Informantin Anetta Kahane paktiert, die für viel Steuergeld wieder im Dienste der staatlich aufgebauten Denunziation steht. Ein medialer Aufschrei oder Protest der Altpolitik blieben übrigens aus.

Die unter Androhung von horrenden Strafsummen zur Löschung und Sperrung unliebsamer Inhalte gezwungenen Unternehmen wie Facebook und Twitter, dürften auf Dauer damit auch die eigene Geschäftsgrundlage zerstören. Von Bedeutung ist aber vor allem die enorme antidemokratische Sprengkraft des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes. Denn damit untergräbt der Justizminister und das nicht zum ersten Mal den Rechtsstaat und auch die Demokratie, welche unter anderem auf dem Recht zur Meinungsfreiheit fußt. Maas selbst gefährdet die Basisbausteine Deutschlands und hebelt den Rechtsstaat aus. Ob aus Dummheit oder Absicht, spielt keine Rolle.

Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages kam in einem Gutachten zu dem erwartbaren Ergebnis, dass das NetzDG verfassungswidrig ist und gegen Europarecht verstößt. Heiko Maas beharrt weiter darauf, und mahnt sogar an ihm gehe die Löschpraxis noch viel zu langsam vonstatten. Soll heißen, es werden nicht schnell genug Inhalte gelöscht, die dem linken Zeitgeist widersprechen und es werden noch zu wenige derer gesperrt, die der altpolitischen Deutungshoheit Widerstand leisten. Das praktische Ergebnis des Gesetzes ist nämlich, dass prompt am 1.1.2018 (mit dem vollen Inkrafttreten) prominente AfD-Politiker gesperrt und ihre Äußerungen gelöscht wurden. In einem viel höheren Ausmaß als dies vorher schon der Fall gewesen ist.

Dazu kommt, dass offen antisemitische, linksextremistische und islamistische Inhalte entweder gar nicht oder mit etlicher Verzögerung gelöscht werden. Ginge es beim NetzDG wirklich um „Hassrede“, dürften derlei Äußerungen und Schriften dieser Art gar nicht mehr zu finden sein, so wie tatsächlich Rechtsextremes. Auch daran ist deutlich zu erkennen, wie selektiv und eben nicht rechtsstaatlich das Maas-Gesetz wirkt. Es zensiert nach linker Willkür.

Eine weitere und vermutlich beabsichtigte Folge des Maas’schen Zensurgesetzes ist die neue „Lust“ an Denunziation. Getrieben von niederen Motiven oder dekadenter Langeweile der 2.0-Denunzianten hat sich in kurzer Zeit eine Gesinnungspolizei im Internet etabliert, die alles meldet, was der Altparteienagenda der Deutschlandabschaffung entgegensteht. Es ist geradezu symptomatisch für die selbsternannten „Guten“, die ja nicht müde werden die eingebildete Übermoral wie eine Monstranz vor sich herzutragen, dass sie es sind, die den Denunzianten der Staatssicherheit des SED-Systems und denen des Nationalsozialismus gleichen.

Wer jedoch tatsächlich aus der deutschen Geschichte gelernt hat, wer Verstand über Gesinnung und den Rechtsstaat über Ideologie setzt, muss das Netzwerkdurchsetzungsgesetz mit jeder Faser ablehnen und bekämpfen.

„Je weiter sich eine Gesellschaft von der Wahrheit entfernt, desto mehr wird sie jene hassen, die sie aussprechen.“ George Orwell

 

Nadine Hoffmann