Die AfD-Fraktion hatte den Antrag gestellt, einen Untersuchungsausschuss: „Linksextremismus und Linksterrorismus in Thüringen vor dem Hintergrund der Ausschreitungen beim G20-Gipfel in Hamburg“ einzusetzen.

http://www.parldok.thueringen.de/ParlDok/dokument/63801/einsetzung-eines-untersuchungsausschusses-linksextremismus-und-linksterrorismus-in-th%c3%bcringen-vor-dem-hintergrund-der-ausschreitungen-beim-g20-gipfel.pdf

Jörg Henke (AfD) forderte eine umfassende Aufklärung über die Strukturen, personellen Verknüpfungen, Finanzströme und institutionellen Verbindungen im Bereich des Linksextremismus. Wenn es um wirkliche Aufklärung und nicht um bloße Wahlkampfrhetorik ginge, müssten alle Fraktionen dem Antrag der AfD auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zum Linksextremismus zustimmen.

Jörg Kellner (CDU) erkannte zwar die Gefahr, dass aus linksextremen Kreisen heraus erhebliche Gewalt entstehen könne. Gewalt habe in unserer Gesellschaft keinen Platz, egal von welcher Seite sie ausgehe. Kellner sah sich aber außerstande zu erkennen, wo die AfD noch Klärungsbedarf sehe, weil das Thema bereits mehrfach behandelt worden sei. Außerdem hätten die Vorkommnisse um den G20-Gipfel in Hamburg stattgefunden und seien damit kein Thüringer Problem.

Steffen Dittes (LINKE) erging sich in Motivsuche und wusste zu erzählen, dass die AfD zum Beispiel gezielt Rufmord gegen solche Organisationen betreibe, die sich für die Zivilgesellschaft einsetzten und so von eigenen extremistischen Verstrickungen abzulenken versuche. Außerdem warnte er die CDU davor, „sich mit der AfD ein Verurteilungs-Wettrennen zu liefern und damit ihre Koalitionsfähigkeit und die Gemeinsamkeit der Demokraten zu belasten.“ Auch mit der Begründung, dass die AfD eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit sei, kündigte Dittes die Ablehnung des AfD-Antrages an.

Der AfD-Abgeordnete Stephan Brandner erklärte, dass es im Kern des Antrages darum gehe, den Linksterrorismus und Linksextremismus in Thüringen aufzuarbeiten. Die Landesregierung in Thüringen verharmlose den Linksextremismus. Rot-rot-grüne Abgeordnete unterhielten beste Kontakte zu linksextremen Gewalttätern und seien Mitglieder in extremistischen Vereinigungen wie der Roten Hilfe, die Straftätern aus dem linksextremistischen Spektrum politische und finanzielle Unterstützung angedeihen lasse, so Brandner weiter. Nach dem Verbot der linksextremistischen Plattform linksunten.indymedia, das die AfD bereits 2016 gefordert habe, sei das Verbot von klassisch faschistisch agitierenden Vereinen wie der sogenannten Antifa und die Beschlagnahme des Vermögens und das Schließen von sogenannten Autonomen Zentren eine zwingende Folge.

Auch die Vertreter der SPD und der GRÜNEN kündigten an, den Antrag der AfD abzulehnen. So stimmten in der namentlichen Abstimmung nur die AfD-Abgeordneten ihrem Antrag zu.

Birgit Noll / Dr. Michael Henkel