Die AfD-Fraktion brachte in das aktuelle Plenum einen Gesetzentwurf zur Anpassung des Ruhegehaltes der kommunalen Wahlbeamten ein. Der Entwurf sah vor, die Dauer zum Erlangen des Pensionsanspruches auf zehn Jahre zu verdoppeln und den Beginn des Pensionsbezuges auf das Renteneintrittsalter zu erhöhen. Der Gesetzentwurf wurde gegen die Stimmen der AfD-Fraktion abgelehnt.
Dazu sagt Stephan Brandner, stellvertretender Vorsitzender der AfD-Fraktion und Spitzenkandidat der AfD Thüringen zur Bundestagswahl:
„Die Altparteien leiden mal wieder an politischer Demenz. Noch 2011 waren die Grünen und die Linken die größten Verfechter einer Anpassung des Ruhegehaltes der kommunalen Wahlbeamten. Doch heute wollen sie nichts mehr davon wissen. Auch das angebliche soziale Gewissen des Landes, die Sozialdemokraten, scheren sich nicht um die himmelschreiende Ungerechtigkeit, dass Arbeiter Luxuspensionen für Bürgermeister, Beigeordnete und Landräte finanzieren müssen, die sie mit ihrer Arbeit niemals erreichen können. Die Altparteien haben längst ihren sozialen Kompass verloren! Wir werden weiterhin auf eine Anpassung des Ruhegehaltes der kommunalen Wahlbeamten bestehen, um dem Gerechtigkeitsgefühl in diesem Land Rechnung zu tragen.“
Quelle: AfD-Fraktion