Zur ausführlichen Urteilsbegründung des Thüringer Verfassungsgerichts im Verfahren zum Vorschaltgesetz erklärt Jörg Henke, kommunalpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion:
,,Kommunale Selbstverwaltung, bürgerschaftliche Beteiligung, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, historische, religiöse und landsmannschaftliche Bindungen und Zusammenhänge – das alles setzt laut dem Urteil des Verfassungsgerichts dem rot-rot-grünen Zentralismus Grenzen. Nicht zuletzt dient die Garantie der kommunalen Selbstverwaltung der ’Bewahrung geschichtlicher und örtlicher Eigenarten‘.
Damit bestätigt das Thüringer Verfassungsgericht die Positionen der Heimatpartei AfD. Wir wollen unser Thüringen erhalten und dazu den ländlichen Raum stärken – über die Förderung von Ärzteansiedlungen und Vereinen sowie der Brauchtumspflege, über den Erhalt von Sparkassen und Schulen sowie eine gute verkehrsmäßige Anbindung. Das ist das, was Thüringen braucht – und nicht eine zwangsweise Gebietsreform, die das Land durch Monsterkreise verunstaltet.“
Quelle: AfD-Fraktion