Diesmal ging Merkels unüberlegtes Geplaudere nach hinten los. Hätte sie vor ein paar Tagen im Gespräch mit einer „Frauenzeitschrift“ nicht den letzten konservativen Markenkern, der CDU und CSU noch von den „linken“ Parteien unterscheidet, mir nichts dir nichts über Bord geworfen, dann wäre wohl noch einige Zeit vergangen, bis der Bundestag über die sogenannte „Ehe für Alle“ abzustimmen hat. Etliche Unionsmitglieder sind stinkesauer auf ihre wertelose Chefin.

Denn die Medien, mittlerweile wohl etwas merkelmüde oder auf der Suche nach der Schlagzeile gegen den Bedeutungsverlust, griffen der Kanzlerin unbedarft genuschelte Worte freudig auf und so ward die Abstimmung freigegeben.

Die SPD, die Grünen und Linken wiederum wollten sich von Merkel nicht schon wieder ein Thema vor der Nase wegschnappen lassen und setzten es schnurstracks auf die letzte Bundestagssitzung vor der Sommerpause. Selbst die FDP, wieder in altem Größenwahnsinn aufgegangen, machte die Eheöffnung zur Koalitionsvoraussetzung, falls sie in den Bundestag einziehen möge.

So sollte der Bundestag in letzter Minute in einem Hauruckverfahren über etwas entscheiden, eine kurze Debatte vorhergehend, was bereits im Vorfeld von einigen Verfassungsrechtlern als grundgesetzwidrig beurteilt wurde. Aber was kümmert das Grundgesetz schon die meisten Bundestagsabgeordneten, für sie ist es allenfalls noch eine grobe Richtungsangabe. Viele haben wahrscheinlich nicht mehr als den ersten Artikel unserer „Verfassung“ gelesen, mit dem sie in den TV-Runden immer hausieren gehen.

Dabei haben sich die Linksparteien einen Schachzug ausgedacht, nämlich die namentliche Abstimmung. Das sollte den publikumswirksamen Showeffekt noch etwas steigern und bietet den Berufsdenunzianten zudem die Möglichkeit, den Nein-Sagern der Union ewiggestriges Christentum vorzuwerfen. Oder was sonst alles so an Gift und Galle gespuckt wird. Und da außerdem den Abgeordneten eine Summe von der Aufwandspauschale abgezogen wird, wenn sie nicht an einer namentlichen Abstimmung teilnehmen, waren auch fast alle da für die große Sause. Die Kameras waren ihnen sicher.

Mit den Stimmen von SPD, Grünen und Linken, vielen aus der CDU und sogar einigen aus der CSU wurde schließlich die „Ehe für Alle“ durchgewunken. Wobei der Name irreführt. Heiraten konnten homosexuelle Paare schon vorher, nur wurde ihnen der Ehestatus und damit das Adoptionsrecht verwehrt, die steuerlichen Vorteile genießen sie bereits. Nun kann man das, unabhängig von der Verfassungswidrigkeit, als Gleichstellung der Homosexuellen interpretieren wie es die Befürworter tun, aber auch als Minderstellung, Herabwürdigung der „klassischen“ Verbindung zwischen Mann und Frau. Das Bundesverfassungsgericht jedenfalls hat in Auslegung des Grundgesetzes die Ehe als Verbindung von Menschen unterschiedlichen (biologischen, für die Genderfanatiker) Geschlechts definiert. Es ist nämlich immer noch so, war es schon immer und wird es immer bleiben, dass ein Kind aus der Vereinigung von Mann und Frau entsteht und damit der Schutz einer Ehe begründet ist. Eine derartige Abstimmung durch den Bundestag zu peitschen, ist also weder für die „herkömmliche“ Ehe gut, noch für die homosexuellen Partnerschaften, die als Ehe genannt werden bzw. adoptieren wollen. Wie dem auch sei. „Komisch“ ist, dass die Linksgrünen die Ehe mehr als einmal als überholt diffamierten und jetzt diese plötzlich hochleben lassen. So sind sie halt, die Vorzeigedemokraten.

Wer sich über Gesetze und Traditionen so hinweg setzt, würde wohl dem Wunsch nach Anerkennung islamischer Vielehe entsprechen. Oder mit welcher Begründung sollte das verwehrt werden? Mazyek würde sofort „Diskriminierung“ schreien. Sicher ist: Das Grundgesetz ist vor diesen Abgeordneten nicht mehr sicher.

Leider muss man deshalb konstatieren, dass eine Minderheit der Gesellschaft mehr Lobbyisten im Bundestag hat als die Familie, die klassische Einrichtung, die den Mittelpunkt der Gemeinschaft darstellt und der weitaus mehr Menschen angehören. Traurig.

Dafür feiern sich die Jasager. Volker Beck, der das letzte Mal in den Medien stand, als er auf dem Hartstrich mit Drogen erwischt wurde, holte nach dem Abstimmungsergebnis das Konfetti aus der Tasche. Die SPDler grunzten, wohlwissend, dass sie endlich Merkel eine auswischen konnten. Die Abstimmung war so nichts weiter als eine parteitaktische Farce. Es fehlte nur noch Olivia Jones in voller Montur auf den Zuschauerrängen, um einen Hauch von Zirkus in den ehrwürdigen Bundestag zu bringen. Es hatte etwas von schäbiger Entweihung eines Hohen Hauses.

Für die CDU hat Merkels Entkernung inzwischen den Effekt, lange hat es auch gedauert, dass schon zwei prominente Parteimitglieder ausgetreten sind. Selbst einigen Kirchenfunktionären dämmert es, diese Kanzlerin schadet den Kirchen, vielleicht noch mehr, als die diversen gesetzeswidrigen Asylunterbringungen und weltfremden Kanzelreden.

Die „linken“ Parteien müssen mit Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht rechnen. Auch die AfD wird Klage einreichen.

Wie gesagt, eine solche Abstimmung aus reiner Machttaktik in einer Schnellabstimmung in den Bundestag zu zerren, bringt für alle Seiten keine Besserung. Der Ruhm der Jasager wird nur von kurzer Dauer sein.

An diese Inszenierung direkt anschließend wurde über das Maas’sche Zensurgesetz (Netzwerkdurchsetzungsgesetz) abgestimmt und somit über die nächste Verfassungswidrigkeit. Der Gesetzesentwurf, über den selbst der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages sagt, er sei verfassungswidrig, ist ein reines Armutszeugnis eines überforderten Linksideologen auf dem Ministersessel. Hätte es noch eines weiteren Beweises für die Inkompetenz und Gefährlichkeit des Bundesjustizministers aus der SPD bedurft, hier ist er. Dieser Entwurf ist das Untergraben des Rechtsstaates. Private Firmen sollen über die Gesetzesentsprechung von Internetkommentaren entscheiden, wenn nicht zeitnah, werden sie verklagt. Diese Beurteilung obliegt aber der Justiz, nicht privaten Firmen oder einer Zensurbrigade unter Leitung einer ehemaligen Stasiinformantin, die sich durch ihr Treiben die Taschen voll macht. Mit diesem politisch motivierten Machtwerk will Maas die Konformität des Internets, dessen Regierungstreue installieren. Kritische Stimmen werden im Handumdrehen kriminalisiert. Besser hätte Mielke es auch nicht gekonnt. Nicht nur Internetbetreiber prüfen daher einer Verfassungsklage, auch die AfD.

Aber der Skandal dieses Sitzungstages ist damit noch nicht zu Ende. Denn wo vorher zur namentlichen Abstimmung die Abgeordnetenränge gefüllt waren, stimmten nicht einmal 50 Parlamentarier über die Gesetzeswidrigkeit aus dem Hause Heiko Maas ab. Dabei betrifft dieses Monstrum die vielen Millionen von deutschen Bürgern, die im Internet kommunizieren. Überlegen sie sich das! Nicht einmal 10% der üppig entlohnten Abgeordneten fühlten sich bemüßigt die Abstimmung mit ihrer Anwesenheit zu beehren. Und es kam wie es kommen musste, mit den Stimmen der Regierungsparteien CSU, CDU und SPD und der feigen Enthaltung der Grünen wurde der Maas’schen Einschränkung der Meinungsfreiheit zugestimmt.

Diesem Gesetz und dem Macher dahinter zufolge, wären wohl die Ablehner der Homoehe schon unter Verdacht und würden auf Facebook gesperrt. Man hat also gleich für die Verhinderung der Kritik an der vorangegangenen Bundestagsabstimmung gesorgt. So beginnen Diktaturen.

Jedenfalls war diese letzte Abstimmung vor der Sommerpause keine parlamentarische Sternstunde. Die Abgeordneten aller dort vertretenen Parteien und die großmäulige FDP „draußen“ haben gegen das Land und die Bürger agiert.

Deutschland erlebte am vergangenen Freitag einen schwarzen Tag, was die klassische Familienkonstellation und die Meinungsfreiheit betrifft. Der Bundestag wurde erst zur clownesken Bude und dann zum Mittäter gemacht. Beide Male wurden grundgesetzwidrige Entscheidungen abgesegnet, die das Potential haben die Gesellschaft und die Demokratie zu gefährden.

Erinnern Sie sich an diesen 30. Juni 2017, an diese Farce, wenn Sie im September den zukünftigen Bundestag wählen!

 

Nadine Hoffmann