Mit den Gesetzentwürfen „Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen (Gesetz zur Neuregelung der Sperrklausel) und „Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Landeswahlgesetzes“ wollte die AfD-Fraktion erreichen, dass für die kommenden Landtagswahlen die sogenannte Fünf-Prozent-Hürde in eine Drei-Prozent-Hürde geändert wird und auch kleinere Parteien in den Thüringer Landtag einziehen können. Dazu müsste sowohl die Thüringer Verfassung als auch das Landeswahlgesetz geändert werden. Hier die Gesetzentwürfe der AfD-Fraktion:

Der AfD-Abgeordnete Olaf Kießling begründete den Gesetzentwurf damit, dass mit der Senkung der Sperrklausel der politische Wille des Souveräns besser im Landesparlament abgebildet werden könnte und ein unfaires Hindernis im politischen Wettbewerb beseitigt würde. Mit dem Einzug neuer und auch kleiner Parteien in den Landtag könnten auch neue Ideen eingebracht werden.

Namens der CDU-Fraktion verteidigte der Abgeordnete Manfred Scherer die Fünf-Prozent-Hürde, weil sie die Bildung eines aktionsfähigen Parlaments und stabiler Regierungsverhältnisse zulasse. Auch zeigten einige Beispiele aus der Vergangenheit, dass auch kleine Parteien in die Landesparlamente einziehen konnten, weshalb die Senkung der Sperrklausel unnötig sei.

Der Redner der Linken schloss sich der Argumentation der CDU im Wesentlichen an. Er warf der AfD-Fraktion Aktionismus vor und meinte, bei der konkreten Abbildung des Wählerwillens müssten auch die ca. 40 % Nichtwähler berücksichtigt werden.

Stephan Brandner (AfD) zweifelte daran, dass durch die Absenkung der Sperrklausel auf Drei Prozent die Stabilität des Thüringer Landtages gefährdet sei und rechnete vor, wie viele Parteien in diesem Fall zusätzlich vertreten wären. Es müsste das ureigene Interesse der Parlamentarier sein, das Wahlverfahren selbst zu regeln. Brandner plädierte für ein starkes, selbstbewusstes Parlament. Er erinnerte daran, dass auch die Linke bei der Verabschiedung des Thüringer Wahlgesetzes gegen die Sperrklausel gestimmt habe. Der AfD-Abgeordnete fand noch einige gute Argumente für die Absenkung der Sperrklausel: Vielfalt an politischen Strömungen und Meinungspluralismus sowie einen echten Dialog und Stärkung der Gewaltenteilung,

Nach einer Rüge für seine „politischen Unterstellungen“ erhielt Stephan Brandner schließlich einen Ordnungsruf von der Landtagsvizepräsidentin für die Bezeichnung „ehrlos“ für einen Abgeordneten.

Auch die SPD und die Grünen schlossen sich der Haltung der CDU und der Linken an und stellten sich gegen die Anträge der AfD-Fraktion.

In einem weiteren Diskussionsbeitrag ging Stephan Brandner auf die Reden der anderen Abgeordneten ein. Nach zwei zusätzlichen Ordnungsrufen, unter anderem dafür, dass er die Landtagsvizepräsidentin nicht zu kommentieren habe, musste Stephan Brandner das Plenum verlassen.

Sowohl die Abstimmung über die Überweisung in den Innen- und Kommunalausschuss als auch in den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz erhielt nur die Stimmen der AfD-Fraktion und wurde damit abgelehnt.

Birgit Noll