Der Vorsitzende der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, Björn Höcke, hat das Medienunternehmen WeltN24 erfolgreich auf Unterlassung verklagt. WeltN24 ist es in Zukunft untersagt, zu behaupten, Björn Höcke hätte in seiner Rede „Türken raus!“ gesagt. Am 14.08.2016 hatte WeltN24 auf welt.de einen Beitrag mit der Überschrift veröffentlicht: „Björn Höcke hetzt: ‚Türken raus!‘ – und kommt an“. Im Text heißt es zudem: „Björn Höcke aus Thüringen ist dabei, hetzt ‚Türken raus!‘, Parolen, die ankommen“. Gegenstand des Artikels war eine Wahlkampfrede in Neubrandenburg am 12.08.2016.

Der betreffende Abschnitt in der Rede von Björn Höcke lautete jedoch wörtlich: „Dass wir jetzt schon nicht mehr Herr im eigenen Haus sind, zeigt die türkische Großdemonstration in Köln. (…) Indem 40.000 Türken in Köln türkische Innenpolitik gemacht haben, haben sie – allem Integrationsgeschwätz zum Trotz – sehr deutlich gemacht, wem ihre Loyalität gehört. (…) Die Demonstranten von Köln wollen Türken sein. (…) Aber diese Demonstranten haben unsere Gastfreundschaft auch missbraucht. Sie riefen: ‚Hoch lebe Erdogan!‘ Ich aber sage: ‚Geht zurück in euer Land und gestaltet es nach euren Wünschen!‘“

Das Landgericht Neubrandenburg stellte in seinem Urteil fest, dass WeltN24 Björn Höcke falsch zitiert und ihn auch nicht auf zulässige Weise interpretiert hat. Nachdem sich das Medienunternehmen zunächst geweigert hat, eine vollumfängliche Richtigstellung zu veröffentlichen, wurde es nun vom Landgericht Neubrandenburg dazu verpflichtet.

Quelle: AfD-Fraktion