Zeitungsberichten zufolge, die sich auf Angaben der Agentur für Arbeit beziehen, hat sich die Zahl der ausländischen Leistungsbezieher von Arbeitslosengeld II (umgangssprachlich Hartz IV) in diesem Jahr deutlich erhöht:

http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/jeder-vierte-hartz-iv-bezieher-ist-auslaender-14366465.html

Danach kommen Ende April 2016 die mit Abstand häufigsten ausländischen Hartz-IV-Bezieher mit 295.260 Personen aus der Türkei, an zweiter Stelle mit 242.391 aus Syrien, gefolgt von 92.506 aus Polen.

Während die Zahl der deutschen Leistungsempfänger im Vorjahresvergleich gesunken ist auf nunmehr 7,7 %, ist der Anteil ausländischer Hartz-IV-Bezieher auf jetzt 18 % gestiegen. Mit einer Steigerung von 229,4 % hat sich die Zahl der Hartz-IV-Empfänger aus Eritrea im Vergleich zum Vorjahr am stärksten erhöht, gefolgt von Syrern, bei denen diese Steigerung 195,1 % beträgt.

Da die massenhaft zugewanderten Asylbewerber seit den Sommermonaten des letzten Jahres größtenteils noch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten und erst schrittweise in den Bezug des Arbeitslosengeldes II einmünden, sind diese Zahlen und Zuwachsraten erst der Anfang vorhersehbarer enormer Belastungen der Hartz-IV-Ausgaben.

Viele realistisch denkende Menschen unseres Landes machen sich große Sorgen, ob und wie lange unser Sozialsystem diese immer weiter zunehmenden Belastungen aushalten wird.

Wirksames Entgegenwirken durch eine schnelle Integration sind bei Betrachtung der Anforderungen des Arbeitsmarktes in Deutschland sowie der gezielten Nachfrage nach Fachkräften auf der einen Seite und den größtenteils sehr geringen Bildungsvoraussetzungen der Zugewanderten auf der anderen Seite nur wenig erfolgversprechend.

Bei aller Sachlichkeit der Zahlen und Fakten noch ein Blick auf die Motivation der Zugewanderten: Diese Menschen kommen in unser Land – der überwiegende Teil aus einem völlig fremden Kulturkreis. Von Beginn an erleben sie Deutschland als ein Land, in dem für sie dauerhaft Milch und Honig fließen, ohne dafür eine Gegenleistung (sprich Beitragszahlung) gegeben zu haben bzw. absehbar geben zu werden.

Weitere Gegenmaßnahmen der Politik wie die schnelle und konsequente Rückführung abgelehnter Asylbewerber und die Beendigung der zwar rechtlich gestatteten aber dennoch fragwürdigen Duldungspraxis nach Ablehnungen von Asylbegehren im spürbaren Maße sind nicht erkennbar.

Wie lange kann diese verfehlte Politik – vor allem zu Lasten der Schwachen in unserer Bevölkerung -noch gutgehen?

 

Birgit Noll