Am ersten Mindestlohngipfel in der Staatskanzlei am 5. März 2015 nahm für die Landtagsfraktion der AfD deren arbeitspolitische Sprecherin Corinna Herold teil.
Frau Herold erklärt dazu: „Ganz offensichtlich ist die Umsetzung des Mindestlohns an Stümperhaftigkeit nicht zu überbieten. Weder sind die Planungen arbeitnehmer- und schon gar nicht arbeitgeberfreundlich. Mit den neuen Regelungen geben wir den durch Bürokratismus und staatlichen Kontrollwahn ohnehin schon gebeutelten Unternehmer den letzten Rest. Kein Wunder, dass IHK, Handwerkskammer und die anderen Verbände nur über die negativen Auswüchse dieses Systems zu berichten haben. Insbesondere die Verschiebung der Haftung für die Einhaltung des Mindestlohngesetzes auf den Auftraggeber ist völlig realitätsfern und hilft niemandem. So funktioniert eine durchdachte Arbeitsmarktpolitik einfach nicht.
Die AfD-Fraktion ist grundsätzlich der Meinung, dass alle Beschäftigten eine gerechte Entlohnung erhalten müssen, die es ihnen ermöglicht, ohne Sozialtransfers zu leben. Allerdings müssen die Arbeitgeber vor überbordender Bürokratie und vor staatlicher Dauerüberwachung bewahrt werden.“
Quelle: AfD-Fraktion