„Arbeit muss sich lohnen! Hart arbeitende Menschen müssen deutlich mehr in der Tasche haben, als jene, die nicht arbeiten wollen.“

Für diese Thematik will und werde ich mich als Bundestagsabgeordneter engagieren, so ich am 22. September in den 18. Deutschen Bundestag gewählt werde.

Es gibt mehrere Bereiche die hier zu betrachten sind. Da geht es um Einkommen und Steuern und auch die Tatsache, dass immer noch sehr viele Mitbürgerinnen und Mitbürger langjährig Sozialleistungen erhalten, ohne dafür im Geringsten eine Gegenleistung für unser Gemeinwesen zu erbringen.

Ich will zunächst Letzteres aufgreifen. Im vergangenen Jahr haben 6,1 Millionen Bürger die sogenannten Hartz-IV-Leistungen erhalten, davon waren 4,4 Millionen im erwerbsfähigen Alter. Es ist davon auszugehen das etwa 2 Millionen Deutsche diese Leistungen dauerhaft in Anspruch nehmen müssen.

Schon in meiner Amtszeit als Landrat des Altenburger Landes habe ich mich mehrfach auch öffentlich dahingehend geäußert, dass ein Sozialsystem wie Hartz IV (ALG II / SGB II) ungerecht, ja geradezu menschenverachtend ist. Da bekommen Menschen Geld zum Überleben, verbunden mit der Botschaft „Wir brauchen Dich nicht. Wir haben keine Arbeit für Dich. Du bist zu nichts nütze.“

Die Bundespolitik weiß sehr wohl, dass ein sehr großer Teil der Betroffenen tatsächlich keine Chance am ersten Arbeitsmarkt hat. Der zweite, staatlich geförderte Arbeitsmarkt ist dermaßen überreguliert und beschränkt, so dass es zwangsläufig zu wenige Beschäftigungsangebote gibt, die wenn überhaupt dem Einzelnen auch nur befristet angeboten werden. Das Ergebnis – permanent viel zu viele Menschen ohne Arbeit und ohne jede Perspektive. Die vom Gesetzgeber erzwungenen Jobcenter erfüllen diesbezüglich nur eine Alibifunktion, weil sie trotz engagierter Mitarbeiter gar keine Möglichkeit haben das Problem wirklich zu lösen.

Andererseits gibt es mehr als ausreichend Arbeit allein im öffentlichen Sektor, insbesondere bei den Städten und Gemeinden. So zum Beispiel im Umweltbereich, bei der öffentlichen Infrastruktur, sowie in sozialen oder Bildungseinrichtungen. Der Großteil dieser Tätigkeiten darf jedoch per Gesetz nicht von den Sozialleistungsbeziehern ausgeübt werden, weil dies angeblich zu einer Benachteiligung der regionalen Wirtschaft führen würde. Diese Herangehensweise ist wiederum absurd, weil die in Rede stehende Arbeit in Wirklichkeit überhaupt nicht gemacht wird, da die Kommunen aufgrund ihrer immer schlechter werdenden Kassenlage dazu schon lange nicht mehr in der Lage sind. Der marode Zustand und die mangelnde Sauberkeit an vielen Stellen sind eindeutiger Beleg dafür.

Es gibt absolut keinen Grund zu der Behauptung, dass durch öffentliche Beschäftigung in diesem Bereich der regionalen Wirtschaft Aufträge bzw. Umsätze entzogen würden. Ganz im Gegenteil, durch den Ausbau des zweiten Arbeitsmarktes werden auf jeden Fall, durch den Bedarf an Werkzeugen, Material und Ausrüstung, neue Umsätze generiert.

Für mich heißt das ganz klar, dass das jetzige System dahingehend geändert werden muss, dass die Empfänger von Hartz-IV-Leistungen in geeignete Beschäftigungsverhältnisse vermittelt werden und das dies zwingend an den entsprechenden Gelderhalt gekoppelt ist. Die Ausnahme davon kann durchaus in Krankheit oder bei Behinderung begründet sein. Im Regelfall aber muss gelten: Nur wer arbeitet bekommt das volle Geld. Insofern wäre auch hier eine Gleichstellung zu den Beschäftigten im ersten Arbeitsmarkt gerechtfertigt, andernfalls nicht.

Das Erwerbseinkommen von ganz normal Beschäftigten (erster Arbeitsmarkt) muss sich in jeden Fall von den Einkommen der Bezieher von Sozialleistungen ohne Arbeitsverhältnis deutlich unterscheiden. Dies ist derzeit zumindest bei Geringverdienern bzw. im Niedriglohnsektor nicht der Fall. Oftmals müssen hier ergänzende Sozialleistungen in Anspruch genommen werden, um den eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten. Für die Betroffenen ist es frustrierend und erniedrigend, wenn man von seinem Arbeitslohn nicht leben kann. Abgesehen davon hat dies extrem negative Auswirkungen auf die zukünftige Rente.

Der Gesetzgeber ist gehalten hier durch Steuersenkungen, gegebenenfalls sogar durch Steuerfreiheit, einzugreifen. Das ist allemal besser als zusätzliche Sozialleistungen, mit einem erheblichen bürokratischen Aufwand erbringen zu müssen.
In diesem Zusammenhang steht auch die Thematik Mindestlohn. Ich denke, dass eine diesbezügliche Lösung des Problems unvermeidbar ist, weil andere, vielleicht auch bessere Lösungen auf absehbare Zeit nicht umsetzbar sind. Denn man müsste dafür jede Form der ergänzenden Sozialleistungen abschaffen, alle dabei möglichen Umgehungstatbestände verhindern und dies auf europäischer Ebene vereinheitlichen. Dann würden Markt und Wettbewerb zwangsläufig zu höheren Löhnen führen. Eine Durchsetzung dieser Forderungen ist in der EU jedoch derzeit nicht machbar.

Ich halte es jedoch für realistisch, dass wir hier in Deutschland in der Sache etwas bewegen. Das erfordert eine klare Sicht auf die realen Verhältnisse und die Kraft der Durchsetzung. Dafür will ich mich engagieren.

Sieghardt Rydzewski