Der zweite Plenumstag begann mit einem weiteren Gesetzentwurf der AfD-Fraktion: „Sechstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung (Gesetz zur Stärkung der Verwaltungsgemeinschaften)“ in der ersten Beratung. Jörg Henke sprach unter anderem über die Aufgaben, die auf die Verwaltungsgemeinschaften übertragen werden können. Dazu gehört die Aufgabenübertragung von Brandschutz, Kindergärten, Bauhöfen, Gewässerpflege, Erstellung von Flächennutzungsplänen, die Trägerschaft überörtlicher wichtiger Einrichtungen und weitere. Der Vorschlag der AfD-Fraktion beinhaltete, die Übertragung auf die Verwaltungsgemeinschaften für einen Zeitraum von 5 Jahren zu fördern. Das Ziel des Gesetzentwurfes der AfD bestand darin, durch die Förderung der Aufgabenübertragung zu einer weiteren Effektivität der Aufgabenerledigung beizutragen und damit die Verwaltungsgemeinschaften und die Mitgliedsgemeinden zu stärken:

In der Debatte waren sich die regierungstragenden Fraktionen wieder alle einig, dass die AfD-Abgeordneten keine Ahnung hätten und deshalb wäre Rot-Rot-Grün sowieso dagegen. Mike Mohring (CDU) trug eine Art Abrechnung mit den Rednern der Fraktionen vor, zu den sachlichen Inhalten, zu den Abläufen und Verfahren sowie zum Verhalten der Fraktionen. Obwohl die Fraktionen der AfD und der CDU für den Gesetzentwurf stimmten, wurde er trotzdem mit der Mehrheit der Regierungsfraktionen abgelehnt.

Das „Gesetz zur Änderung des Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetzes“, ein weiterer Gesetzentwurf der Fraktion der AfD folgte anschließend in der ersten Beratung. Der Entwurf richtete sich vor allem gegen fehlende Transparenz in den Verwaltungsverfahren auf verschiedenen Gebieten. Das bedeutet, dass die Bürger von Vorhaben mit herausragendem gesellschaftlichem Interesse im Vorfeld der Verfahren und Entscheidungen überhaupt erst einmal Kenntnis erlangen müssen. Dazu Stefan Möller:

Es war nicht wirklich überraschend, dass sich die Vertreter der anderen Fraktionen gegen den Gesetzentwurf der AfD wandten. Besonders in der Rede von Dorothea Marx (SPD) konnte man den Eindruck gewinnen, dass es nur darum ging, den Vorschlägen der AfD irgendwas entgegenzusetzen, ohne sich inhaltlich damit überhaupt zu befassen. Stephan Brandner setzte sich mit der Rede von Steffen Dittes (LINKE) auseinander und trat dem Vorwurf, die AfD sei eine Einthemenpartei, entschieden entgegen. Vorsätzlich oder fahrlässig wurden von den rot-rot-grünen Fraktionen mehrmals Missverständnisse oder fehlerhafte Auslegungen produziert.

Für die Aussage, den Leuten fallen bei der Erwähnung der GRÜNEN immer nur die 3 K`s ein: Klimaschutz, Koksnasen und Kinderschänder, erhielt Stephan Brandner nach einer von den GRÜNEN angerufenen Sitzung des Ältestenrates zwei Ordnungsrufe. Ein dritter Ordnungsruf wird für Brandner zu einem späteren Zeitpunkt den Ausschluss aus dem Plenum für diesen Tag bedeuten.

Als nächstes Thema folgte der Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zum „Gesetz zur Änderung des Landeswahlgesetzes und über den Neuzuschnitt der Wahlkreise“. Der Grundgedanke dieses Gesetzesentwurfes war die Verkleinerung des Thüringer Landtages. Das Landeswahlgesetz schreibt 88 Abgeordnete fest, dazu kommen in dieser Legislaturperiode noch 3 Überhangmandate. Die AfD schlug vor, den Landtag auf 62 Abgeordnete zu verkleinern. Damit wollte die AfD dem Bevölkerungsrückgang in Thüringen Rechnung tragen und dementsprechend Kosten einsparen. Außerdem repräsentiert in Thüringen ein Abgeordneter derzeit 25.000 Einwohner, im deutschlandweit durchschnittlichen Verhältnis sind es 1: 43.000. Mit der von der AfD vorgeschlagenen Reduzierung der Zahl der Landtagsabgeordneten käme ein Verhältnis von 1: 35.000 und damit eine Annäherung an den Bundesdurchschnitt zustande. Mit der Verkleinerung des Landesparlamentes ginge ebenfalls eine Änderung der Wahlkreise einher. Die beantragte Ausschussüberweisung zur weiteren Bearbeitung des Gesetzesentwurfes wurde mit den Stimmen aller anderen Fraktion abgelehnt.

In der sich anschließenden Fragestunde wurden Themen behandelt, wie islamistisch motivierte Vorfälle in der Bundeswehr in Thüringen, die Zukunft des Jagdschlosses „Hohe Sonne“, fehlende Landesmittel für Klassenfahrten, der Entwurf des Sinnesbehindertengesetzes in Thüringen, die Möglichkeiten und Grenzen von Versammlungs- und Ordnungsbehörden, die Ausweisung von Grundzentren sowie die Gendersprache in Thüringer Behörden.

Der vorerst letzte Gesetzentwurf der AfD-Fraktion in diesem Plenum lautete: „Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes“. Wiebke Muhsal erläuterte die niedrige Beteiligung an der Wahl des Studentenrates der Friedrich-Schiller-Universität. Die AfD strebt eine starke Stimme der Studenten an, die sich auf eine hohe Beteiligung der Studentenschaft stützen soll.

Weiter ging es mit dem 2. Thüringer Gesetz zur Änderung bestattungsrechtlicher und waldrechtlicher Vorschriften, einem Gesetzentwurf der Landesregierung. Im Grunde ging es darum, dass in Thüringen die Möglichkeit geschaffen werden soll, Waldfriedhöfe anzulegen und die dort stattfindenden Bestattungen zu regeln. Die AfD stimmt diesem neuen Gesetz grundsätzlich zu, hat aber auch Klärungsbedarf, wie Thomas Rudy darlegte:

In gemeinsamer Beratung fanden die Tagesordnungspunkte 7 a) Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2013 – Antrag der Landesregierung – und 7 b) Entlastung des Thüringer Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2013 – Antrag des Thüringer Rechnungshofs – statt.

Björn Höcke kritisierte in seiner Rede, dass trotz der vielzitierten Haushaltskonsolidierung durch die verschiedenen Regierungskoalitionen in Thüringen eine Rekordverschuldung von 15,8 Milliarden € zugelassen wurde und damit die Pro-Kopf-Verschuldung weiterhin steigt. Er hob das erfolgreiche Haushaltsjahr 2013 und die gute Arbeit des damaligen Finanzministers Wolfgang Voß (CDU) hervor, dem es gelang, 300 Mio. Schulden für den Freistaat zu tilgen und den Landeshaushalt auf unter 9 Milliarden € zu senken. Die Einordnung des Jahres 2013 in die gesamte wirtschaftliche Lage relativiert aber die Situation. Die Bürger haben begründete Angst davor, dass ihr Geld künftig noch weniger wert sein wird als heute und flüchten sich in den Konsum. Die verantwortlichen Politiker investieren mit billigem Geld in eine „Strohfeuer“-Konjunktur und opfern dafür auch noch die Altersvorsorge der Menschen. Die zu erwartende Bargeldabschaffung ist ein weiteres Kennzeichen dafür, dass die jetzige Politik in Legislaturperioden denkt und nicht in Generationen, wie die AfD das tut.

Die AfD-Fraktion stimmte der Entlastung des Thüringer Rechnungshofes zu, enthielt sich aber bei der Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2014.

Der folgende Antrag der CDU-Fraktion: „Qualität in der Pflege absichern – Weiterentwicklung des Thüringer Pflegepakts“ sowie der Alternativantrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: „Thüringer Pflegepakt weiterentwickeln“ befassten sich mit der Verbesserung der Pflegesituation. Corinna Herold sah diese Forderung aber nicht als Einzelproblematik, sondern im Zusammenhang mit der Krankenhausfinanzierung, der Hospizversorgung und weiterer Mangelerscheinungen im Gesundheitswesen. Besonders die Sicherstellung des zunehmenden Fachkräftebedarfes in diesem Bereich und die Verbesserung der bestehenden Unterbezahlung der Beschäftigten sollten im Mittelpunkt des Pflegepaktes stehen.

Mit dem folgenden Tagesordnungspunkt: „Thüringer Positionen zur aktuellen Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes“, einem Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, kam von Seiten der AfD-Fraktion wieder Stefan Möller zu Wort. Zu Beginn seiner Rede konstatierte er, dass die rot-grün-schwarze Energiewende am Ende ist. Ihre Fehler lassen sich nicht mehr verschleiern: Netzüberlastung, ständig steigende Stromkosten für die Bürger, die wirtschaftliche Schieflage der kommunalen Energieversorger und die Zerstörung intakter Natur. Selbst die Bundesregierung nimmt die verheerenden Fakten der eigenen Energiepolitik endlich zur Kenntnis. Die mit der Energiewende verbundene EEG-Umlage verursacht eine Vermögensverlagerung von den Familien hin zu den Energiekonzernen. Im Strompreis sind mehr als 50 % Staatsquote enthalten. Es gibt bisher kein wirtschaftlich vertretbares Speichersystem. Außerdem werden wichtige Fakten wie Klimaschutz und Missbrauchskontrolle außeracht gelassen. Möller stellte die grundsätzliche Frage: „Wie teuer und unsozial soll es nach den Vorstellungen von Rot-Rot-Grün denn noch werden?“

Den Plenumsbericht vom dritten Plenumstag lesen Sie morgen.

Birgit Noll